Gestern sehr früh in der U-Bahn fragt die Mama ihren kleinen Knirps, der noch völlig abgeschlafft vom Aufstehen in seinem Buggy regiert, ob er denn die vergangene Nacht etwas geträumt hätte? Und er brabbelt zwischen seinen weißen Milchzähnen hervor: „Ja. Von einer Maus. Und die ist in mein Bett gekommen. Das war aber eine liebe Maus.“ Und guckte dabei sehr sehr glücklich milde lächelnd.
Gerichtstermin, ich begleite eine Freundin zum Arbeitsprozess. Es ist ein großes Unternehmen, das sein Geld damit verdient, Menschen in Arbeit zu verleihen. Es geht um eine Kündigung, nach der die Arbeitnehmerin zunächst offiziell freigestellt wurde, dann doch wieder in einen Job vermittelt wurde, sie Vorstellungsgespräche zu absolvieren hatte. Woraufhin man die nicht erfolgte Freistellung dennoch zugunsten des Unternehmens verrechnen wollte mit ihrem Zeitkonto. Und es geht um die Abfindung, die man nach dreieinhalb Jahren Betriebszugehörigkeit wohl verlangen darf. Vorher hat das Unternehmen mit Hinhaltetaktik versucht, Fristen hinten herum auszusetzen. Es ist unglaublich wie der Betriebsrat des Unternehmens in der Sache agiert, er macht sich zum Spielball der Geschäftsleitung und ist sich nicht zu dumm in einem Telefonat damit zu drohen, seine Funktion als ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht gegen die Arbeitnehmerin zu verwenden, kommt es zu einer Verhandlung in der nächsten Instanz.
Das Unternehmen muss seine Angestellten für sehr minderbemittelt halten. Andererseits, ich als Beisitzerin, denke mir zwischendurch in der Verhandlung auch, welcher Arbeiter ohne Abitur und Studium soll eigentlich dieses hin- und herrechnen von Zeitkonten verstehen und wissen, wie ungesetzlich der Arbeitgeber ihn versucht in die Pfanne zu hauen, wenn er in der rechtlichen Lage von Zeitarbeitsgesetzen nicht allwissend ist? Die Anwältin dieses Unternehmens kann zeitweilig selbst nicht mehr folgen, sie darf dann ihre Existenzberechtigung daraus ziehen, dass man ihr in der Abfindungssumme um 60,– Euro entgegen gekommen ist. Mit der Auflage, dass das Unternehmen zu zahlen hat, was der Arbeitnehmerin aufgrund ihrer geleisteten Arbeit auch zusteht. Die Richterin musste mehrfach hoch belustigt ungläubig lachen – immer und ausschließlich in die Richtung der Anwältin des Unternehmens. Ob sie das noch tun kann, wenn sie nach einem langen Arbeitstag am Arbeitsgericht nach Hause geht?
Wir gehen danach zur Feier des Tages, des Sieges und der Möglichkeit für einen Neuanfang einen Kaffee trinken. An der Decke der Josef-Rot-Diele steht aus seiner Biografie geschrieben: „ … und die Armen sind es, die bei uns zu Hause singen, nicht die Glücklichen, wie in den westlichen Ländern …“
Singen wir denn überhaupt noch? Wir in den westlichen Ländern?
Stunden später auf dem Nachhauseweg zur Docking Station zwei junge Frauen vor mir auf dem Weg zu Discounter, die eine schreit sehr erregt die andere mehr oder weniger an, obwohl diese selber gar nicht der Grund ihrer Emotion zu sein scheint. Sie ist nur die Freundin, die sich von der anderen, kurz vor den Tränen stehend, die Vermutung anhören muss, dass deren Freund eine andere zu haben scheint. Und sie klagt dann laut keifend: „Weißt Du, der hat mich seit vier Wochen nicht mehr angerührt …“ Und ich denke so bei mir, „Mädel, und das scheint mir auch ein klein wenig verständlich.“ Sie ist schwanger und sie scheint sich seit ihrer vollendeten Fruchtbarkeitsdiagnose nicht mehr gewaschen und noch gepflegt zu haben.