Wir halten fest:
in Deutschland darf man maximal 2 Monate und neun Tage trauern, dann hat man gefälligst wieder völlig fit zu sein, zu reagieren, wie es die Umwelt gewohnt ist und darf keine Schwächen zeigen – schon gar nicht im Bereich soziale Verfügbarkeit.
Oh, und ja: ich bin fehlbar!
(Kommentare sind dieses Mal aus, dazu gibt es auch nichts zu sagen.)