In den Mühlen des Sozialstaates
Dies ist ein Gastbeitrag im Rahmen des Netzwerkes der Blogpaten von Gabriela Pichelmayer aus Wien.
Hatten Sie schon einmal einen Auto- oder Haushaltsschaden? Und mussten Sie dann um die ihnen zustehende Versicherungssumme streiten? Oder ist die Auszahlung gar abgelehnt worden, obwohl Sie jahrelang eingezahlt haben?
Ähnlich verhält es sich beim gesetzlichen Pflegegeld. Nur mit dem Unterschied, dass dieses eine Lebensnotwendigkeit impliziert. Seit man berufsunfähig geworden ist, ist die Pensionsversicherungsanstalt auch Machthaber über das Pflegegeld. Ganz sicher nimmt man staatliche Hilfe nicht gern in Anspruch. Jetzt, wo es aber so sein muss, gilt es sich zu arrangieren und zu kämpfen. Denn Gerechtigkeit, soziales Engagement und Kompetenz sind Begriffe, die der Versicherungsträger ersetzt durch Willkür, Bürokratismus und Eigennutz. Zwar könnte man sich in allen Belangen an dessen Ombudsmann wenden, hätte einem dieser nicht zu verstehen gegeben, dass er Ombudsmann der Pensionsversicherungsanstalt ist und nicht des/der Versicherten.
Man wundert sich. War man doch der Meinung, dass der Ombudsmann eine Person innerhalb einer Organisation vertritt und nicht die Organisation an sich. Aber natürlich lässt man sich auch hier gern eines Besseren belehren. Schließlich könne man sich ja auch vertrauensvoll an den Bürgermeister wenden, heißt es. Jedoch drängt sich die Frage auf: Was hat der Bürgermeister mit folgender Problematik zu tun? Nämlich mit der Einstufung des Pflegegelds.
Auszug aus dem Bundespflegegesetz: „Ziel ist es, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzudecken, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern, sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen” (§ 1 Bundespflegegeldgesetz). Ein Satz, mit dem man sich anfreunden könnte, würde er der Realität entsprechen. Trotzdem traut man sich und sucht um Erhöhung an. Hat sich doch der Gesundheitszustand in den letzten zwei Jahren drastisch verschlechtert. Das Bundessozialamt erkennt, dass der Behinderungsgrad von 50% auf 70%angehoben werden muss und die Gebietskrankenkasse bewilligt einen Elektroscooter, damit Mobilität im Alltag kein Fremdwort mehr bleibt. Nur die Pensionsversicherung sieht das offensichtlich anders. Zwar kommt der Anstaltsarzt ins Haus, auch untersucht er die Körperfunktionen mehr als gründlich, wenngleich man ihm Befunde der letzten 27 Jahre vorlegt. Er spricht eine Litanei in sein Diktafon, was man alles nicht mehr selbstständig bewerkstelligen kann, und wünscht alles Gute.
Letztendlich ist man angewiesen auf eine Haushaltshilfe, denn Putzen, Kochen und Einkaufen gehört schon lange nicht mehr zur alltäglichen Bewältigung. Ein Zivildiener ist notwendig, um die außerordentlichen Erledigungen zu übernehmen und darüber hinaus werden Familienangehörige benötigt, die beim Anziehen, Essen zerkleinern, Massieren und bei der Körperpflege behilflich sind. Nichts desto weniger erhält man sechs Wochen später einen ablehnenden Bescheid.
Vielleicht wäre es zu verhindern gewesen, hätte man nicht darauf bestanden, die Klettverschlüsse der Schuhe selbst zuzumachen. Man ist nämlich froh, wenigstens das noch eigenständig zu Wege zu bringen und will sich dabei von keinem fremden Mann helfen lassen. Ein Fehler? Stellt das ein Kriterium des gesamten Pflegebedarfs dar?
Natürlich weiß man, dass Versicherungen darauf bedacht sind, die zustehenden Beträge nicht auszahlen zu müssen. Aber mit der gleichen Vorgangsweise im Pflegebedarf hat man nicht gerechnet.
Was jetzt? Man sucht Unterstützung bei der Arbeiterkammer und erhebt Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt. Gewiss hat man im bisherigen Leben davon Abstand genommen, die Gerichte zu bemühen. Ist man doch der festen Annahme, dass gesunder Menschenverstand genügen müsste, um zu seinem Recht zu kommen. Weit gefehlt!
Das Arbeits- und Sozialgericht erkennt jedoch die Notwendigkeit und die Erhöhung der Pflegestufe wird rechtskräftig, wenngleich die Pensionsversicherung sich nach wie vor gegen die Niederlage wehrt. Auszug aus dem neuerlichen Bescheid: „Pflegestufe 3 wird bis 31. 7. 2008 anerkannt. Der Gesundheitszustand lässt nach medizinischer Erfahrung eine Besserung erwarten, die den Wegfall (die Herabsetzung) des Pflegegeldes wahrscheinlich macht.” Das mutet sarkastisch an, durchlebte man doch die letzten 27 Jahre das genaue Gegenteil.
Wenn man davon ausgeht, dass „Erfolgserlebnisse” von Menschen mit Behinderung sich mehr oder weniger auf die Erhöhung der Pflegestufe reduzieren, so erfährt man auch zum wiederholten Mal einen Verlust in der Wertvorstellung vom sozialen Verständnis unseres Landes. Offensichtlich benötigt auch die Pensionsversicherungsanstalt bei der Abhandlung der einzelnen Versicherungsfälle dringend Hilfe, damit endlich Gerechtigkeit und Kompetenz, nicht nur Eigennutz und Willkür zum Einsatz kommen! - Die Pensionsversicherung, ein Pflegefall?
Gabriela Pichelmayer, geb. 1960, Multiple Sklerose seit 1980, Pensionsversicherungsanstalt/Vergleichsurteil vom 16.5.2007: Pflegestufe 3 befristet bis 31.7.2008 zuerkannt. Auf Grund einer wiederholten ärztlichen Untersuchung im Juli 2008, Pflegestufe 4 unbefristet zuerkannt.