2011-02-24

So geht's mit zu Guttenberg …

Man nehme als Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis, dass es einen Sparhaushaltsplan geben wird, der auch die Bundeswehr massiv betreffen wird.

Daraufhin stricke man das Konzept „Bundeswehr“ dergestalt um, dass man künftig auf günstiges Personal der Wehrpflicht verzichtet und diesem Konzept den Stempel „Wir sind jetzt Berufsarmee“ aufdrückt.

Die Ministerin, die künftig im Sozialpflegebereich auf günstiges Hilfspersonal namens „Zivildienstleistende“ verzichten muss, schweigt still.

Der Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland stellt fest, dass Sparpläne doof sind und fordert doch lieber wieder die höhere Summe für den Etat, so wie vor dem Banken-Rachenwurf schon als für notwendig erachtet. Mami Merkel findet das gut so und und lässt in der Haushaltsdebatte abnicken, weil: wat mut, dat mut, wir sind ja im Krieg!

Der Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland hat keine große Lust, die Knete mit seinem an der Front arbeitenden Personal zu teilen und muss nun ganz erstaunt feststellen, so viele Menschen in Deutschland wollen sich gar nicht ihren Arsch wegschießen lassen, für ihr Land für zu wenig Geld. Gleichzeitig spricht sich langsam herum, dass Versehrte hierzulande genauso mies abgehandelt werden, kommen sie als Schwerstbehinderte aus dem Kriegseinsatz zurück, wie Soldaten beispielsweise in den USA. Sieben Jahre Rechtsstreit für etwaige Rentenansprüche nach einem Fronteinsatz muss sich auch der schlechteste bezahlte Soldat erst leisten können.

Der Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland (CSU) guckt sich um und kuschelt mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (CDU), Offizier a. D. und stellt fest, da hängt junges Pack ab: da kann man sich billig bedienen. Die Arbeitsagentur stellt nun der Bundeswehr Raum zur Verfügung für Rektrutierungsveranstaltungen. Inwieweit schon Leiharbeitfirmen oder Vermittlungsagenturen noch Arbeitsuchende aber künftige junge Soldaten an die Bundeswehr verkaufen, ist noch nicht bekannt, darf aber vermutet werden. So oder so gilt nun aber, jungen Menschen unter 25, denen ein Job als Soldat vorgeschlagen wird und dieses Arbeitsangebot ausschlagen, dürfen nach dem aktuellen Kooperationsabkommen dann die Leistungen gekürzt werden.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Jungen Menschen unter 25, die den Besuch der Rekrutierungsveranstaltung ausschlagen, dürfen nach dem aktuellen Kooperationsabkommen dann die Leistungen gekürzt werden.

Soviel Genauigkeit muss sein. Wir sind ja nicht Guttenberg.

kelef hat gesagt…

also zwangsverpflichtung zur bundeswehr.

und wer nicht spurt, wird im eigentlichen und im übertragenen sinne in den krieg geschickt.

sollte ich das nicht richtig subsummiert haben, weil es mir wieder einmal niemand erklärt hat, dann frag ich wen bitte?

creezy hat gesagt…

@Anonym
Na, dass ihnen die Leistungen gekürzt werden, wenn sie nicht zu Informationsveranstaltungen der Agentur gehen: geschenkt. DAS haben sie zu tun, grundsätzlich. Erwarte ich auch.

Aber sie erhalten damit ja letztendlich den Vorschlag zur Arbeitsaufnahme – und wenn sie den ablehnen … ,-(

@kelef
Ja, im Grunde Zwangsverpflichtung zur Bundeswehr. Dieses Mal dann nicht „nur“ als Wehrdienstleistender sondern gleich als Soldat. Wer nicht spurt, soll hungern und ggf. früher oder später auf der Straße leben – das ist die Konsequenz.

Anonym hat gesagt…

@Creezy
Wo steht das?
"In Köln soll es sogar Sanktionsandrohungen gegen Arbeitslose gegeben haben, die sich weigerten, zu Bundeswehr-Rekrutierungsveranstaltungen zu gehen."

Dem "Vorschlag zur Arbeitsaufnahme" gehen ja Tests und Untersuchungen den den Zentren für Nachwuchsgewinnung voraus. Daher kann es dieses "Zwangsverpflichtet" auch praktisch nicht geben. Verfassungsrechtlich erst recht nicht, da dies als Zwang zum Dienst mit der Waffe ausgelegt werden kann.

Im Übrigen kann man sehr wohl diskutieren, ob diese Informationsveranstaltung der Bundeswehr nicht das Gewissen tangiert und daher Abwesenheit nicht mit Leistungskürzungen geahndet werden kann.

creezy hat gesagt…

@anonym
Letzteres braucht nicht diskutiert zu werden. Das ist festgeschrieben und das kritisiert auch niemand. Wenn Angebote von der Argentur zwecks Informationsgewinnung für etwaige Arbeitsaufnahme angeboten wird, haben die angenommen zu werden. Das kritisiert (hier) niemand – das ist die Pflichtleistung, die der Bedürftige für die Sozialleistung zu erbringen hat. Punkt.

Aber: wer beim Jobcenter als bedürftig gemeldet ist und Leistungen bezieht, unterschreibt eine Eingliederungsvereinbarung. Darin verpflichtet sich der Bezugsempfänger, dass er von sich aus alles unternehmen wird, um in den Arbeitsmarkt zu gelangen – als auch an denen vom Jobcenter vorgeschlagenen Maßnahmen zu partizipieren. Kurz: lädt das Jobcenter zu einer Info-Veranstaltung, dann hast Du da aufzulaufen. Es sei denn, Du hast wichtige Gründe dem fernzubleiben (AU, Bewerbungsgespräch etc.). Sind diese Gründe schriftlich nicht glaubhaft nachzuweisen, wird sanktioniert. Im ersten Schritt um 10% mit Steigerungen. Klare schriftliche Definition – und zwar mit sehr Ausnahmen, die sind ganz klar geregelt und laufen allenfalls noch unter körperlicher Einschränkung und Verstoß gegen die guten Sitten. Innerhalb des Regelwerkes Jobcenter gibt es nämlich die Möglichkeit „da will ich gar nicht hin“ nicht mehr. Daher gibt es überhaupt keinen Grund, warum ein Jobcenter in diesem Fall nicht wie üblich vorgehen sollte und nicht sanktionieren sollte, wenn da jemand sagt „Och Bundeswehr-Info, nö, will ich nicht mitmachen!“

Bis das etwaige Novum verfassungsrechtlich geklärt ist, ist mancher Bezugsempfänger entweder vorher verhungert oder hat vor Verzweiflung tatsächlich unterschrieben.

Es geht auch hier nicht mehr um Zwangsverpflichtungen. Im Sinne der Jobcenter-Regelung ist völlig irrelevant, ob man Tests besteht etc. Da werden Jobs vorgeschlagen – und wenn es der 1-Euro-Job „Döner-Buden zählen in Pankow mit 70 anderen ist“, wer so einen Jobvorschlag ausschlägt wird sanktioniert. Da kann das Rekrutierungskommando ja bei der Agentur auch problemlos Kochhilfen akquirieren. Dienst an der Waffe muss gar nicht sein. Für mich ist aber immer noch die Frage, schnipselt Derjenige die Zwiebeln irgendwo hier freiwillig oder im Frontgeschehen erzwungen?

Anonym hat gesagt…

guttenberg vor noch ein toooor yeahha

LG nils heldmann

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