2009-06-22

JA! Mal wieder war das Bundesverfassungsgericht nicht …

einer Meinung mit der Willkür der Regierenden. Dieses Mal traf es die Weigerung der Amtsgerichte, ALG II-Empfängern die staatliche Beratungshilfe zu versagen.

Aus dem Newsletter des Erwerblosenforums.org:

Die staatliche Beratungshilfe darf von den Amtsgerichten bei Hartz IV nicht verweigert werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Danach ist die Verweigerung eines Beratungsscheins für Anwälte – auch bei Widersprüchen – verfassungswidrig.

Der Politik von Bund und Ländern ist ein deutlicher Riegel vorgeschoben worden, indem durch Verweigerung der Beratungshilfe einerseits und die flächendeckende Nichtgewährung von finanziellen Mitteln der unabhängigen Beratungsstellen andererseits, die Einlegung von Rechtsmitteln defacto verhindert werden sollte. Noch im vergangenen Jahr hatte der arbeits- und sozialpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion NRW, Norbert Post gesagt, dass es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sein kann, Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen.. Jetzt müssen die Länder eben die wesentlich teureren Beratungen bei Rechtsanwälten tragen.


Der gesamte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1517/08 wurde im Forum gepostet.

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