Doch das geht, Du kannst ja familiär schon mit Doppelnamen ausgestattet (Adelsnamen kommen selten allein) sein, wenn dann einer dazu kommt, sind's drei. Es wird nur üblicherweise nur einer der Namen der Familienname sein, der an Kinder weiter gegeben wird.
Interessant wäre doch wenn der Sohn von Frau Krone-Schmalz die Tochter von Frau Schmalz-Jakobsen heiratätä: da ließen sich so schöne Kombinationen machen.
Ich zucke immer schon bei den Begegnungen mit Frauen mit Doppelnamen zusammen. Löst bei mir Fluchtinstinkte aus.
Ist sie jetzt einmal mit mehreren, mehrmals mit anderen, einmal mit einem der mit mehreren verheiratet war!? fragen über fragen und wer zerbricht sich den kopf jetzt darüber?
Das Problem stellt sich auch bei Bloghochzeiten: Das Hermetische Holy Fruit Salad Café (willkürliches Beispiel) - das paßt doch alles nicht auf eine Speisekarte.
Eigentlich ist es rechtlich nicht möglich. (Ich weiß es aus eigener Erfahrung). Wenn man einen Doppelnamen besitzt und dann wieder heiratet und dabei den Namen des Partners wieder zusätzlich annimmt, fällt der alte Name um soviele Namen weg wie der neue angenommene Name besitzt. Beispiel: Man heißt vorher Müller-Schulze und heiratet jemanden mit Nachname Peter und nimmt diesen Namen zusätzlich an, heißt man nicht Müller-Schulze-Peter, sondern Schulze-Peter.
Laut verwandt.de ist "Unland-Schlebes" eher am Niederrhein zu finden. Da gibt es ja noch andere seltsame Namenskuriositäten. "von der Lippe" oder "Kock am Brink"
@Björn Aber das ist meines Wissens auch erst seit dem «neuen» Namensrecht so. Da wird klar von dem Doppelnamen nur einer als Familienname (den das Kind dann trägt) definiert. Das berührt soweit ich weiß nicht die Doppelnamen, die aus welchen Gründen auch immer, weit vor diesem neuen Gesetz schon entstanden sind und getragen wurden. Kann ja auch nicht.
Also wer heute heiratet und einen Doppelnamen annimmt, z. B. Müller-Schulz, wobei Schulz dann beispielsweise als Familienname stünde und bei einer neuen Eheschließung ersetzt würde. Wer aber vorher seit Geburt Müller-Schulz heißt, weil die Großeltern 1860 zu dieser Kombination kamen, der hieße dann weiterhin Müller-Schulz-Meier.
Und Ausnahmen bestätigen die Regel, sieht diese hier: Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten Ausländer ist.[3]In diesem Falle können die Ehegatten für den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer von ihnen angehört.[4] Sind beide Ehegatten Ausländer können sie an Stelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wählen, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Das heißt, da könnte unter Umständen fremdes Namensrecht hierzulande einfließen und alles uff'n Kopf stellen. Es gibt im übrigen auch das Recht in Deutschland bei zu langem Namen oder Doppelnamen diesen dann ändern zu können. Das ist eine der Zulassung (wichtiger Grund) für die Ausnahmeregelung für die Änderung von Nachnahmen.
Will sagen, es gibt seit 94 ganz viele Ausnahmemöglichkeiten in beide Richtungen.
«holy fruit salad!» ist ein Ausruf des Erstaunens von meinem alten Freund Robin. Robin ist wiederum der Freund meines alten Kumpels Batman, das ist der mit dem coolen Auto und der ewigen Lebenskrise. Mit beiden bin ich aufgewachsen. Dummerweise tragen beide ab und an Strumpfhosen.
«holy fruit salad!» denke auch ich gelegentlich in Anbetracht meiner kleinen täglichen Erlebnisse.
13 comments:
Ob dieser Name Grund genug für eine Namensänderung in "Müller" wäre?
b. g. huene
Wie kriegt sie denn rechtlich die vielen Namen aneinander getackert?
@b.g. huene
Bestimmt! Aber ob sie das will?
@the exit
Rechtlich ist das kein Problem. Ich mache mir eher Sorgen, um den Platz in dem einen oder anderen rechtsgültigen Dokument … ,-)
Hmm. Seit wann lässt das Namensrecht solche Kombinationen zu?
@spontiv
Eigentlich geht das gar nicht: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1355.html
Doch das geht, Du kannst ja familiär schon mit Doppelnamen ausgestattet (Adelsnamen kommen selten allein) sein, wenn dann einer dazu kommt, sind's drei. Es wird nur üblicherweise nur einer der Namen der Familienname sein, der an Kinder weiter gegeben wird.
Interessant wäre doch wenn der Sohn von Frau Krone-Schmalz die Tochter von Frau Schmalz-Jakobsen heiratätä: da ließen sich so schöne Kombinationen machen.
Ich zucke immer schon bei den Begegnungen mit Frauen mit Doppelnamen zusammen. Löst bei mir Fluchtinstinkte aus.
Ist sie jetzt einmal mit mehreren, mehrmals mit anderen, einmal mit einem der mit mehreren verheiratet war!?
fragen über fragen und wer zerbricht sich den kopf jetzt darüber?
Das Problem stellt sich auch bei Bloghochzeiten: Das Hermetische Holy Fruit Salad Café (willkürliches Beispiel) - das paßt doch alles nicht auf eine Speisekarte.
Wenn die noch eine Promotion und einen Adelstitel hätte:
Freifrau Dr. rer. nat. Irene von Unland-Schlebes-Brunow
Eigentlich ist es rechtlich nicht möglich. (Ich weiß es aus eigener Erfahrung). Wenn man einen Doppelnamen besitzt und dann wieder heiratet und dabei den Namen des Partners wieder zusätzlich annimmt, fällt der alte Name um soviele Namen weg wie der neue angenommene Name besitzt. Beispiel: Man heißt vorher Müller-Schulze und heiratet jemanden mit Nachname Peter und nimmt diesen Namen zusätzlich an, heißt man nicht Müller-Schulze-Peter, sondern Schulze-Peter.
Laut verwandt.de ist "Unland-Schlebes" eher am Niederrhein zu finden. Da gibt es ja noch andere seltsame Namenskuriositäten. "von der Lippe" oder "Kock am Brink"
@Björn
Aber das ist meines Wissens auch erst seit dem «neuen» Namensrecht so. Da wird klar von dem Doppelnamen nur einer als Familienname (den das Kind dann trägt) definiert. Das berührt soweit ich weiß nicht die Doppelnamen, die aus welchen Gründen auch immer, weit vor diesem neuen Gesetz schon entstanden sind und getragen wurden. Kann ja auch nicht.
Also wer heute heiratet und einen Doppelnamen annimmt, z. B. Müller-Schulz, wobei Schulz dann beispielsweise als Familienname stünde und bei einer neuen Eheschließung ersetzt würde. Wer aber vorher seit Geburt Müller-Schulz heißt, weil die Großeltern 1860 zu dieser Kombination kamen, der hieße dann weiterhin Müller-Schulz-Meier.
Und Ausnahmen bestätigen die Regel, sieht diese hier: Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten Ausländer ist.[3]In diesem Falle können die Ehegatten für den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer von ihnen angehört.[4] Sind beide Ehegatten Ausländer können sie an Stelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wählen, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Das heißt, da könnte unter Umständen fremdes Namensrecht hierzulande einfließen und alles uff'n Kopf stellen. Es gibt im übrigen auch das Recht in Deutschland bei zu langem Namen oder Doppelnamen diesen dann ändern zu können. Das ist eine der Zulassung (wichtiger Grund) für die Ausnahmeregelung für die Änderung von Nachnahmen.
Will sagen, es gibt seit 94 ganz viele Ausnahmemöglichkeiten in beide Richtungen.
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Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!
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