2009-07-03

Krankengeld für Selbstständige

Im Rahmen der gesundheitlichen Reformwut wurde Anfang dieses Jahres den in den gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versicherten Selbständigen der Anspruch auf Krankengeld gestrichen. Sie durften alternativ Zusatzversicherungen abschließen, nach deren Abschluss sie erst einmal für mindestens drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse gebunden waren. (Schon praktisch, wie man hintenrum das kurzfristige Kündigungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen dann doch wieder aushebeln kann, nicht wahr?)

Nur drei Monate später wurde diese Regelung erneut diskutiert und wird in der Konsequenz zum 1.8.2009, also lächerliche acht Monate später, wieder zurück genommen, vorbehaltlich der Zustimmung von Bundestag und -rat. Der Selbständige darf sich in der Folge nun mit einem zusätzlichen Wahltarif auseinandersetzen, entweder bleibt er bei dem alten Krankenversicherungssatz von 15,5 % und erhält (möglicherweise, so ganz klar ist das noch nicht) die gleichen Ansprüche zurück wie vor dem 1.1.2009 – oder sie bleiben bei ihrer Zusatzpolice und versichern sich daneben mit dem neuen Beitragssatz von 14,9 %.

Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit bei den Kassen einen Teil der Zahlungen für die dann hinfällig gewordene Police zurück zu fordern. Mehr Infos hier …

Da haben sich die Krankenkassen fein, fein einen fürstliches zinsfreies Kleindarlehen für den kurzen Zeitraum von ihren Versicherten geholt, nicht wahr?

1 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es war ja ein Stück noch komplizierter. Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, hatten ja weiterhin das Krankengeld mit dem Krankenversicherungsbeitrag.

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