2007-05-23

Schon immer danach gesucht …

gestern gefunden, die Agentur ist bei solchen Informationen ja recht zurückhaltend:



Frage 1: In welchen Kommunen kosten die Sozialtickets der Öffentlichen Personen Nahverkehrsmittel nur € 19,20?

Frage 2: Welcher Telekommunikationsanbieter offeriert heute noch ein Telefon/ISDN-Angebot für weniger als € 19,90? Beachtet werden sollte dabei, dass von den zugebilligten € 20,38 z.B. noch Portogebühren beglichen werden sollen.
(Die Übernahme der Bewerbungskosten seitens der Agentur ist eine Kannleistung, keine Pflichtleistung. Sie werden in maximaler Höhe von € 260,–/Jahr übernommen, werden nur im nachhinein bewilligt und bezahlt.)

Frage 3: Zu den zugebilligten Stromgebühren gibt es ein Urteil vom Sozialgericht Frankfurt vom 29. Dezember 2006 demzufolge die den zugebilligten Betrag der Stromkosten übersteigende Summe in voller Höhe von der Arbeitsagentur übernommen werden, weil sie als Kosten der Unterkunft gezählt werden. Dieses Urteil ist rechtskräftig, es wurde keine Berufung zugelassen.

Die Arbeitsagentur informiert nicht über diese Änderung und über die ihr gesetzlich auferlegte Pflicht des Sozialgerichtes, die Stromkosten in voller Höhe tragen zu müssen. Wer von diesem Urteil nicht anderweitig erfährt (in der Berliner Presse war es kein Thema), und selber einen Antrag stellt, wird diesen Betrag wohl nicht erstattet bekommen. Und selbst wenn man diesen Betrag bei der Agentur beantragt, ist nicht gesagt, dass sich die jeweilige Kommune nicht um die Zahlung drückt, was den Bedürftigen wiederum zwingt das Sozialgericht zu bemühen. Noch sind übrigens Verfahren an den Sozialgerichten gebührenfrei und noch steht AG II-Empfängern das Recht zu über die Prozesskostenhilfe sich kostenlos einen Anwalt zu nehmen. Diese Möglichkeiten auch „armen Menschen“ künftig in Deutschland einen fairen Prozess zu führen, sollen übrigens bald beschnitten werden. Der Gesetzentwurf, um künftig auch vor deutschen Gerichten eine Zweiklassengesellschaft zu bilden, liegt bereits vor.

P.S. Als ich letzte Woche bei meinem Folgeantrag meine Stromrechnung und eine Kopie dieses Urteils bei der (von der Arge für die Antragsannahme beauftragten) Firma mit eingereicht habe, fiel der „kompetente“ 1-Euro-Mitabeiter Sachbearbeiter aus allen Wolken und fragte mich, ob er sich das für sich selber kopieren dürfe … ich werte ihn nicht als 1-Euro-Mitarbeiter ab, aber es ist tatsächlich die Pflicht dieses Unternehmens die Antragssteller darüber zu informieren, welche Kosten beantragt werden können.

Nachtrag: Da mit Beschluss vom 7. März 2007 des Landessozialgericht Berlin entschieden wurde, dass die Argen (Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommune) keine Behörden sind, kann man sie wohl auch in diesem Zusammehang schlecht hinsichtlich einer Informationspflicht mahnen. Clever!

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

132,71 geteilt durch 4,33....

creezy hat gesagt…

Ja genau: ein Leben in Saus und Braus! Vor allem spricht das für gesunde Ernährung. Demgegenüber muss man sich überlegen – wer ins Krankenhaus gehen muss, muss die ersten 14 Tage € 10,– Krankenhaustagegeld bezahlen. (Das müssen auch AG II- und Sozialhilfeempfänger, hierfür gibt es erst einmal keine Befreiung.) Das sind € 140,–, die einem AG II-Empfänger defacto nicht mal als Kosten für Nahrungsmittel etc. in voller Höhe zustehen. Naja, man könnte noch die € 10,33 Beherbergungs- und Gaststättenleistungen hinzu rechnen. Und dann lese man bitte diese neue Überlegung der Agentur.

Cecie hat gesagt…

echt, da fällt einem nix mehr ein... dann sei dazu noch depressiv und vllt noch etwas weniger gebildet oder von schlichterem gemüt und du kannst wirklich einfach nur verhungern...

Kommentar veröffentlichen

Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!