Zu Abmahnungen gibt es viel zu sagen und viele Meinungen – wenigstens zwei, je nachdem auf welcher Seite man im Abmahnungsprozeß steht. Natürlich sollen Urheber, Markenrechtinhaber etc. ihr Recht bekommen, wird mit ihren Werken, Waren, Logos von Dritten unrechtmäßig eingesetzt Geld verdient. Der üble Beigeschmack aber bleibt, wenn Privatmenschen von Anwälten, deren primäre recht simple Arbeitskunst darin zu bestehen scheint Abmahnungen auszusprechen, mit horrenden Forderungen überzogen werden und man sich fragen muss, ob der entstandene Schaden (wenn überhaupt einer entstanden ist) wirklich gerechtfertigt ist – oder damit nur eine profitable Nebeneinnahmequelle der Firmen und Kanzleien generiert werden sollen.
Zur Zeit kann man eine Online-Petition zeichnen, die in ihrer Begründung fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlosen Vorstufe bedürfen.
„Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.“
Ich bin sofort dafür, denn das würde diesem widerlichen Abmahn-Biz Einhalt gebieten in dem immer mehr Privatmenschen, die beispielsweise im Internet – wenn hier auch öffentlich aber in einem offensichtlich doch für den privaten Gebrauch publizierten Medium (private Homepage) – einen rechtlichen Verstoß begehen, man ihnen aber generell schlicht Unwissenheit und nicht bösen Vorsatz unterstellen kann. Und jemanden erst einmal auf dessen Fehler hinzuweisen und ihn zu bitten, diesen rückgängig zu machen, ist ein faires Verhalten, das wir schon im Kindergarten gelernt haben. Leider hat das so manch hoch studierter Geldeintreiber verlernt.
Petition hier zeichnen.