2011-08-05

Aha …

Juden äh ALG II-Empfänger dürfen doch wieder Lotto spielen!

Es werden ja neuerdings Urteile in deutschen Gerichten gesprochen, denen merkt man das in der Schaffung befindliche System Menschen zweiter Klasse in Deutschland doch allzu offensichtlich an. Und mich haben bei dieser ALG II-Lotto-Geschichte weniger die Urteile selber gestört als das viel zu leise Raunen in der allgemeinen Öffentlichkeit. Auch oder gerade in der deutschen Blogszene. Das sollte in Deutschland, wenn Menschen zu offensichtlich jenseits des Grundgesetzes bevormundet werden, viel viel lauter ausfallen!

1 Kommentare:

Wendelbald Klüttenrath hat gesagt…

Demnächst muß dann wohl jeder Lottospieler, ob arbeitslos oder nicht, mit einem Antrag zur Erteilung einer Glücksspielunbedenklichkeitserklärung bei dem nächstgelegenen Arbeitsamt vorstellig werden.

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