2011-03-23

Was soll ich eigentlich aus dieser Rechtsprechung lernen?

Dass ein Vergewaltigungsopfer künftig besser die Täter selber direkt richtet?

(Aus der Reihe: ist mir übel!)

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wenn es denn eins ist, ja. Wahrscheinlich.

hajo hat gesagt…

aus der Ferne kann man natürlich den Fall nicht beurteilen, wenn es sich jedoch annähernd so zugetragen hat, wie berichtet wird, ist das wieder einmal ein Fall "Täterschutz geht vor Opferschutz"
ich brauch' einen Eimer

Anonym hat gesagt…

ja also das finde ich auch

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