2010-10-10

ePetition: Zeigt Dr. Rösler die Karte!

Die Petition:

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge – Beibehaltung der vollständigen paritätischen Beitragsfinanzierung in der GKV vom 22.09.2010

steht online und ist bis zum 16.11.2010 noch zu zeichnen. Ich kann Euch allen, ob Ihr Euch für das Thema interessiert oder nicht, nur nahelegen: tut es. Es kann nicht sein, dass wir nur noch gemolken werden, während alle anderen am deutschen Gesundheitssystem sich völlig unreflektiert goldene Nasen verdienen dürfen. Unterschreibt diese Petition, auch wenn Ihr möglicherweise erst in zehn Jahren am eigenen Leib verstehen werdet, gegen was Ihr da unterschrieben habt. Ihr könnt nämlich heute noch nicht wissen, ob Ihr Euch in ein zehn Jahren (man schätzt 2020 durchschnittlich eine monatliche Mehrbelastung von 70,– Euro) noch Zusatzbeiträge leisten könnt! Zeigt Dr. Rösler in diesem Punkt als Volksvertreter die rote Karte. Tut Euch selber einen riesigen Gefallen! Hier geht es zur Zeichnung. Und bitte: verlinkt diese Petition in Euren Blogs, macht via Facebook/Twitter darauf aufmerksam.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der "Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" der Bundesregierung dahingehend geändert wird, dass die Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) für GKV-Mitglieder sowie das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge ausgeschlossen werden und stattdessen die vollständige paritätische Beitragsfinanzierung von Arbeitgebern und GKV-Mitgliedern hergestellt wird.

Begründung

Der am 22.09.2010 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG)“ der Bundesregierung sieht u. a. vor, dass die bestehenden Zusatzbeiträge künftig von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch einkommensunabhängig erhoben werden dürfen, um finanzielle Defizite zu decken. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zur GKV bei 7,3 Prozentpunkten eingefroren werden sollen. Diese geplanten Maßnahmen würden dazu führen, dass künftige Kostensteigerungen in der GKV ausschließlich von den GKV-Mitgliedern in Form von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen (Kopfpauschalen) bezahlt werden müssten.

Nach dem o. g. Gesetzentwurf ist davon auszugehen, dass die Belastungen der GKV-Versicherten insgesamt unverhältnismäßig hoch steigen oder Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt werden, wenn ein Teil der heutigen Beitragsfinanzierung – der Arbeitgeberbeitrag – auf dem Niveau von 2011 eingefroren wird.

Zudem wird ein grundlegendes Prinzips des Sozialstaats, das Solidarprinzip, zumindest mittel- und langfristig in sein Gegenteil verkehrt. So führen einkommensunabhängige Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) dazu, dass Geringverdienende im Vergleich zu Besserverdienenden überproportional stark belastet werden. Da die künftigen Kostensteigerungen ausschließlich über pauschale Zusatzbeiträge finanziert werden sollen, ist davon auszugehen, dass der Anteil von pauschalen Zusatzbeiträgen an der Finanzierung der GKV mittel- und langfristig stark zunimmt und zu einer unsozialen Belastungsverteilung führen wird. Diesen Problemzusammenhang kann auch der geplante „Sozialausgleich“ nicht lösen, weil nach dem o. g. Gesetzentwurf nicht die realen pauschalen Zusatzbeiträge, die die Versicherten leisten müssen, ausgeglichen werden, sondern nur ein theoretischer Durchschnittswert.

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