Zu große Schnitzel
Mail gerichtet an: Poststelle – Finanzamt Plauen
Sehr geehrte Damen und Herren,
man kann in der Presse und zumnehmend auch diversen Blogs entnehmen, das Sie angeblich einen Wirt zur Steuernachzahlung auffordern, weil seine Portionen zu gross seien und er daher letzlich zu wenig (zu versteuernden) Gewinn mache. Diese Argumentationslinie soll im Bereich Ihres Finanzmantes kein Einzelfall sein.
Ich muss zugeben, dass die Meldung doch recht unglaublich klingt. Sollte die Meldung wahr sein, hätte dies ja recht weitreichende Konsequenzen für das deutsche Wirtschaftsleben, dem auch ich als Vorstand eines Unternehmens angehöre.
Daher interessiert mich: Sind die Darstellungen der Presse z. B. hier oder hier zutreffend?
Mir ist klar, dass Sie zu den konkreten Vorfällen keine Stellung nehmen können. Sie könnten mir aber sagen, ob die generelle Darstellung, dass zu grosse Portionen von Ihnen beanstandet werden zutreffend ist.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ
Vorstand eines größeren dt. Internet Service Providers
2 comments:
Da sollte man doch meinen, da hätte man die Planwirtschaft mit VEB-Einheitsschnitzel hinter sich gelassen. Aber nicht beim Finanzamt...
schnitzelgrößen kontrollieren - na dann bewerb ich mich mal fix beim amt, die werden in kürze viel viel viel personal benötigen - da hat doch jemand ne vorschrift entweder zu genau genommen oder nicht richtig gelesen....
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Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!
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