2009-12-30

Online-Petition zur Abschaffung von ePetionen.de

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1.) die Website epetionen.bundestag.de vorerst deaktiviert wird, damit verbunden
2.) der Online- Petitions- Service des Bundestages vorerst ausgesetzt wird und
3.) die dafür aufgewendeten finanziellen Mittel zur Evaluierung wirksamerer direkter demokratischer Partizipationsmöglichkeiten der BürgerInnen der Bundesrepublik in Zeiten der "Digitalen Revolution" in einem offenem Forum mit allen im dt. Bundestag vertretenen Parteien eingesetzt wird.

Begründung:

Online- Petitionen an den Deutschen Bundestag sind sinnvoll, aber in ihrer jetzigen Form wertlos, da
1.) sie nicht mit der ihnen gebührenden Ernsthaftigkeit von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages behandelt werden und demnach der politische Willensbildungsprozess der Petenten meist nicht honoriert wird
2.) sie nicht in einer Sitzung des Deutschen Bundestages behandelt werden, sondern von einem Petitionsausschuss, auf dem selten bis nie öffentliche Aufmerksamkeit liegt, wodurch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in der Lage sind, ihnen unangenehme Themen leicht zu übergehen
3.) die Einflussnahme der BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland durch Petitionen auf legislative Entscheidungen des Deutschen Bundestags gegen Null tendiert. Dies wäre z.B. durch verpflichtende Anhörungen im Sitzungen des Bundestag, bzw. spezifischer Fachausschüsse u./o. durch ein Vetorecht für legislative Beschlüsse des Deutschen Bundestags ab einer zu evaluierenden Anzahl an Stimmen zu ändern
4.) der Deutsche Bundestag nicht die ausreichenden Mittel zur Verfügung stellt, um eine reibungslose Funktionstüchtigkeit des Petitionsservers bei ständig steigenden Petentenzahlen auf Dauer zu gewährleisten
5.) die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien eklatante Defizite im Umgang mit den "Neuen Medien" aufweisen, was direkte Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Online- Petitionsangebots des Deutschen Bundestags hat
6.) aus der Erfahrung der vergangenen Jahre bekannt ist, dass es momentan mehr Sinn hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen ein Gesetzesvorhaben einzuleiten, als sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden
7.) der Deutsche Bundestag u.U. still und heimlich den Online- Petionsdienst abschalten lässt OHNE über sinnvoller organisierte direkte Partizipationsmöglichkeiten für die BürgerInnen zu diskutieren
8.) die Möglichkeit zur Partizipation über mobile Endgeräte wie Handys und Smartphones nicht möglich ist. Vgl: 82,8 Millionen Handys in Deutschland nach BITKOM, August 2006 (also wahrscheinlich 80%-90% der Bevölkerung) zu 60% Internetanschlüssen in deutschen Haushalten nach Wikipedia - eine signifikante Steigerung der Petentenzahlen in Deutschland wäre dadurch möglich
9.) sie keine wirklich positive Entwicklung, weg von der momentanen Politikverdrossenheit in Teilen der Bevölkerung, erreichen kann
10.) der Deutsche Bundestag diese Petition, selbst wenn sie 50.000 Petenten erreicht um im Petitionsauschuss angehört wird, nicht ernsthaft behandeln wird.

Wer diese kluge Petition zeichnen möchte …

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!