2009-06-27

Barbie's Rechner



Ob Microsoft schon ‘nen Explorer in Pink in der Hinterhand hat?

(Ich überlege gerade, ob der Name „Barbie“ mittlerweile so eingedeutscht ist, dass man ihm hier gar kein Apostroph mehr gönnen darf?)

10 Kommentare:

Julius hat gesagt…

Was hat der Apostroph mit dem »Eingedeutschtheitsgrad« zu tun? Es ist doch viel mehr eine Frage, ob man den Eigennamen hervorheben möchte (dann mit Apostroph) oder nicht.

Scholli hat gesagt…

Ich würde sagen es ist so eingedeutscht, dass man das nicht mehr muss, aber noch könnte. Also noch kein Deppenapostroph ;-)
(Für Julius: Das Apostroph ist hier Teil der englischen Possessionskennzeichnung. Barbie's Rechner vs. Barbies Rechner, mit Hervorhebung von Eigennamen hat das eher nix zu tun. ;-)

Anonym hat gesagt…

In „dem Barbie sein Rechner” kommt kein Apostroph vor. Außer wenn dem Englisch wär'. Isset aba nich.

Julius hat gesagt…

Lieber Scholli, natürlich hat es etwas mit der Hervorhebung des Eigennamens zu tun. "Uschis Kneipe" oder "Uschi's Kneipe", beides ist entsprechend der geltenden Rechtscheibung zulässig, wobei wir, so denke ich, darin übereinkommen, dass die Apostrophvariante unschön ist.

Mlle Scholli hat gesagt…

Lieber Julius, ohne klugscheißerisch daherkommen zu wollen möchte ich bemerken, dass es sich auch bei Uschis und Uschi's um den Ausdruck von Possessivverhältnissen handelt. Hervorhebung von Eigennamen ist grammatikalisch nicht besonders kodifiziert, lediglich durch die orthographische Norm der Großschreibung wird der Eigenname hervorgehoben. ;-)
Die Apostrophvariante ist, nichtsdestotrotz wirklich sehr unschön, das sehe ich genauso. (Und ich bitte um Nachsicht für die klugscheißerische und wenig dudenkonforme Linguistin in mir!)

r|ob hat gesagt…

Was ist eigentlich mit Gabys Kneipe? Gibt es die noch...? ;)

Julius hat gesagt…

Liebe Scholli (ich bitte um Verzeihung für die fälschliche Vermännlichung), ich möchte nur kurz auf § 97 E der amtlichen Regelung der Rechtschreibung verweisen: »Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch[.]« (Grüße vom Linguisten in mir! ;)

Scholli hat gesagt…

Eieiei, ich sollte doch öfter mal im Duden schmökern, eventuell werde ich sogar einmal in Mannheim vorstellig, um zu erfahren, was genau des Genitiv's Apostroph an Willi's Würstchenbude sucht, was es an Brechts Dramen nicht finden kann. Barbie's Rechner mag solange in Uschis oder Gaby's Kneipe stehen, dem §97E muss ich mich wohl erst mal geschlagen geben. (Und nix für ungut wegen der Vermännlichung ;-))

Sebastian hat gesagt…

Hallo, Entweder du warst in Schöneweide oder die dinger werden echt mehrfach verkauft: http://twitpic.com/7go5j

claudia hat gesagt…

Seit wann gibt es in der deutschen Sprache die Regel, der Eigenname würde mit einem Apostroph hervorgehoben? Haben die Deppen es endlich geschafft im Duden rumzufleddern?

Das ist ja eklig! Ich möchte sehr gerne, den §97E eliminiert sehen.

@sebastian
hihi, die haben in schöneweide schon strom? ;-)

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