Was hat der Apostroph mit dem »Eingedeutschtheitsgrad« zu tun? Es ist doch viel mehr eine Frage, ob man den Eigennamen hervorheben möchte (dann mit Apostroph) oder nicht.
Ich würde sagen es ist so eingedeutscht, dass man das nicht mehr muss, aber noch könnte. Also noch kein Deppenapostroph ;-) (Für Julius: Das Apostroph ist hier Teil der englischen Possessionskennzeichnung. Barbie's Rechner vs. Barbies Rechner, mit Hervorhebung von Eigennamen hat das eher nix zu tun. ;-)
Lieber Scholli, natürlich hat es etwas mit der Hervorhebung des Eigennamens zu tun. "Uschis Kneipe" oder "Uschi's Kneipe", beides ist entsprechend der geltenden Rechtscheibung zulässig, wobei wir, so denke ich, darin übereinkommen, dass die Apostrophvariante unschön ist.
Lieber Julius, ohne klugscheißerisch daherkommen zu wollen möchte ich bemerken, dass es sich auch bei Uschis und Uschi's um den Ausdruck von Possessivverhältnissen handelt. Hervorhebung von Eigennamen ist grammatikalisch nicht besonders kodifiziert, lediglich durch die orthographische Norm der Großschreibung wird der Eigenname hervorgehoben. ;-) Die Apostrophvariante ist, nichtsdestotrotz wirklich sehr unschön, das sehe ich genauso. (Und ich bitte um Nachsicht für die klugscheißerische und wenig dudenkonforme Linguistin in mir!)
Liebe Scholli (ich bitte um Verzeihung für die fälschliche Vermännlichung), ich möchte nur kurz auf § 97 E der amtlichen Regelung der Rechtschreibung verweisen: »Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch[.]« (Grüße vom Linguisten in mir! ;)
Eieiei, ich sollte doch öfter mal im Duden schmökern, eventuell werde ich sogar einmal in Mannheim vorstellig, um zu erfahren, was genau des Genitiv's Apostroph an Willi's Würstchenbude sucht, was es an Brechts Dramen nicht finden kann. Barbie's Rechner mag solange in Uschis oder Gaby's Kneipe stehen, dem §97E muss ich mich wohl erst mal geschlagen geben. (Und nix für ungut wegen der Vermännlichung ;-))
Seit wann gibt es in der deutschen Sprache die Regel, der Eigenname würde mit einem Apostroph hervorgehoben? Haben die Deppen es endlich geschafft im Duden rumzufleddern?
Das ist ja eklig! Ich möchte sehr gerne, den §97E eliminiert sehen.
@sebastian hihi, die haben in schöneweide schon strom? ;-)
«holy fruit salad!» ist ein Ausruf des Erstaunens von meinem alten Freund Robin. Robin ist wiederum der Freund meines alten Kumpels Batman, das ist der mit dem coolen Auto und der ewigen Lebenskrise. Mit beiden bin ich aufgewachsen. Dummerweise tragen beide ab und an Strumpfhosen.
«holy fruit salad!» denke auch ich gelegentlich in Anbetracht meiner kleinen täglichen Erlebnisse.
9 comments:
Was hat der Apostroph mit dem »Eingedeutschtheitsgrad« zu tun? Es ist doch viel mehr eine Frage, ob man den Eigennamen hervorheben möchte (dann mit Apostroph) oder nicht.
Ich würde sagen es ist so eingedeutscht, dass man das nicht mehr muss, aber noch könnte. Also noch kein Deppenapostroph ;-)
(Für Julius: Das Apostroph ist hier Teil der englischen Possessionskennzeichnung. Barbie's Rechner vs. Barbies Rechner, mit Hervorhebung von Eigennamen hat das eher nix zu tun. ;-)
In „dem Barbie sein Rechner” kommt kein Apostroph vor. Außer wenn dem Englisch wär'. Isset aba nich.
Lieber Scholli, natürlich hat es etwas mit der Hervorhebung des Eigennamens zu tun. "Uschis Kneipe" oder "Uschi's Kneipe", beides ist entsprechend der geltenden Rechtscheibung zulässig, wobei wir, so denke ich, darin übereinkommen, dass die Apostrophvariante unschön ist.
Lieber Julius, ohne klugscheißerisch daherkommen zu wollen möchte ich bemerken, dass es sich auch bei Uschis und Uschi's um den Ausdruck von Possessivverhältnissen handelt. Hervorhebung von Eigennamen ist grammatikalisch nicht besonders kodifiziert, lediglich durch die orthographische Norm der Großschreibung wird der Eigenname hervorgehoben. ;-)
Die Apostrophvariante ist, nichtsdestotrotz wirklich sehr unschön, das sehe ich genauso. (Und ich bitte um Nachsicht für die klugscheißerische und wenig dudenkonforme Linguistin in mir!)
Liebe Scholli (ich bitte um Verzeihung für die fälschliche Vermännlichung), ich möchte nur kurz auf § 97 E der amtlichen Regelung der Rechtschreibung verweisen: »Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch[.]« (Grüße vom Linguisten in mir! ;)
Eieiei, ich sollte doch öfter mal im Duden schmökern, eventuell werde ich sogar einmal in Mannheim vorstellig, um zu erfahren, was genau des Genitiv's Apostroph an Willi's Würstchenbude sucht, was es an Brechts Dramen nicht finden kann. Barbie's Rechner mag solange in Uschis oder Gaby's Kneipe stehen, dem §97E muss ich mich wohl erst mal geschlagen geben. (Und nix für ungut wegen der Vermännlichung ;-))
Hallo, Entweder du warst in Schöneweide oder die dinger werden echt mehrfach verkauft: http://twitpic.com/7go5j
Seit wann gibt es in der deutschen Sprache die Regel, der Eigenname würde mit einem Apostroph hervorgehoben? Haben die Deppen es endlich geschafft im Duden rumzufleddern?
Das ist ja eklig! Ich möchte sehr gerne, den §97E eliminiert sehen.
@sebastian
hihi, die haben in schöneweide schon strom? ;-)
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Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!
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