2008-10-01

Rechtliches

Rechtswidrige Beleidigungen – auch im Internet – werden nach dem Strafgesetzbuch gehandet.
Beihilfen zur rechtswidrigen Beleidigung – auch im Internet – werden ebenfalls nach dem Strafgesetzbuch gehandet.

Menschen, die im Internet in Foren oder Blogeinträgen als auch in den Blogkommentaren von anderen Menschen beleidigt werden, können sich wehren. Sie gehen zur nächsten Polizeidienststelle und zeigen die Person an. Hilfreich ist es hierbei von den Blogs in denen Beleidigungen offen verfügbar stehen, Sicherheitskopien angelegt zu haben. Sowie Screenshots der jeweiligen Direktverlinkungen, die die vorsätzliche Treffsicherheit der beleidigenden Person im rechtlichen Sinne dokumentieren.

Ebenfalls hilfreich ist es von den jeweiligen Personen, die beleidigen, über Kontaktdaten zu verfügen. Von polizeilich gemeldeten Personen sind neue Kontaktdaten auch nach etwaigen Umzügen in jüngerer Vergangenheit problemlos zu ermitteln. Unglaublich hilfreich ist es, hat man mit den Personen, die kontinuierlich und wiederkehrend beleidigen, in früherer Zeit E-Mail-Kontakt gehabt und wurden sogenannte Signaturen mit den Mails mitgeschickt. Dann liegen genügend Informationen zur Identifizierung der Person im realen Leben vor. Auch in den Mails vereinzelt übermittelte Kontaktdaten helfen hierbei.

Hat man als Betroffener bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch das übliche Problem gehabt, aufgrund des anonymen Handelns im Internet, die Identität des die Beleidigungen formulierenden Autoren mit der Identität einer geschäftsfähigen Person in Einklang zu bringen, ist es gleichfalls hilfreich, wenn diese Person in einem Blogpost auf dem eigenen Blog dergestalt ihre Anonymität aufgibt, so dass sie vor Gericht gleichzeitig als Verfasser des o.g. Mailkontaktes zu indentifzieren ist und sich somit rückschließend selber als Verfasser mit Realnamen der im Blog als auch in den Kommentaren der Blogs von Dritten online publizierten Beleidigungen outet.

Wird eine Person von einer anderen Person wegen vorsätzlicher Beleidigung angezeigt und vor Gericht rechtsgültig verurteilt, sieht das Strafgesetzbuch nach Ermessen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Anzeigen von mehreren Personen zum gleichen Tatbestand werden von einem Gericht als Wiederholungsdelikt definiert werden.

Hilfreich mag es manchmal sein, seinem persönlichen Spaß im Internet einer sehr genauen Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen.

5 comments:

Anonym hat gesagt…

… and the gloves come off.

Gerade wollte ich einen furchtbar beleidigenden Blogeintrag über eine gewisse C. aus B. verfassen, aber jetzt überlege ich mir das lieber doch nochmal. :-)

Nein, im Ernst: lass' Dir nichts gefallen. Was zu weit geht, geht zu weit.

Anonym hat gesagt…

Ich versteh nicht, wie man bei Beleidigungen im Blog gleich vor den Richter ziehen muss. Abgesehen davon, dass es zwischen "die Person war es, da bin ich mir sicher" und "Beweis" einen Unterschied gibt (wobei ich gerade im IT-Bereich mit Schrecken oft feststell, wie unbedarft sich dort das deutsche Justizwesen gibt), wär es nicht einfacher, es im Vorfeld nicht zu einer Eskalation kommen zu lassen?

Übrigens empfiehlt es sich auch ganz allgemein, im Vorfeld einen mit Internet-Fällen vertrauten Anwalt zu finden. Rechtsschutz-Versicherungen übernehmen ungern solche Fälle, ein Verfahren kann schnell gegen einen ausgehen, und selbst ein Gewinn vor Gericht heisst noch lange nicht, dass man die eigenen Kosten ersetzt bekommt.

creezy hat gesagt…

@Lorelei
Du darfst das, wir teilen uns schließlich einen Aldi! ,-)

@truetigger
Ja, weißt Du, was heißt «gleich vor den Richter ziehen»? Ich denke, da sind die unterschiedlichsten Fälle immer sehr unterschiedlich gelagert. Man kann ja generell überlegen, was es einigen Menschen überhaupt so bringt, anderen Menschen im virtuellen oder auch realen Umfeld Schaden zufügen zu wollen.

Strafgesetzbuch heißt erst mal für Dich nur der Staatswanwalt ermittelt, Du trittst nur als Zeuge auf. Einen Anwalt brauchst Du allenfalls, willst Du als Kläger zusätzlich zum etwaigen Strafmaß Schadensersatzforderungen für Dich geltend machen. Und ja, was das manchmal nicht existente Fachwissen einiger Behörden im Bereich IT und Web angeht, stimme ich Dir zu. Habe ja ein Vorstandsmitglied eines der größeren ISPs in der Familie, kenne ich die Geschichten auch. Würde mich es treffen, kenne ich ziemlich genau die Fristen oder möglichen Formfehler in Ermittlungen mit Datenvorratshaltung. Sagen wir's mal so, ich würde freundlichen fröhlichen Kontakt zum Staatsanwalt halten. ,-)

Jekylla hat gesagt…

Zum Teil bin ich da bei Ihnen, Frau creezy, bei mir verwischt sich allerdings die Zuordnung zwischen einfach boshaft und krankhaft.

Boshaftigkeit kann ja sogar manchmal mit Witz gepaart sein und in Grenzen unterhaltend, bim Krankhaften mischt sich bei mir ein gehöriges Maß an Mitleid dazwischen. Was immer diese Menschen dazu antreibt, ihrer Neurose soviel Platz im Leben einzuräumen, ist eher bedauernswert als strafverfolgungswert. Ich glaube überdies nicht, dass das langfristig gesehen zum Erfolg führen würde, da die Weiten des Internetz ja bekanntlich unermesslich sind. Aus irgendeiner Richtung kommt immer wieder irgendwas und ich muss gestehen, mein Leben 2.0 hat wichtigere Bestandteile, mit denen ich lieber meine Zeit verbringe als mit Beweissammeln, obwohl auch das ein Leichtes ist, wie Sie so richtig ausgeführt haben.

Ich würde diesen Menschen wünschen, dass sie einen Weg finden, ihre Obsessionen mit Hilfe von Fachleuten zu bewältigen, das würde deren Leben vielleicht auch etwas freundlicher gestalten und ihnen Möglichkeiten eröffnen, mit ihrer vielleicht zu großzügig bemessenen Freizeit Sinnvolleres anzufangen.

creezy hat gesagt…

@Jekylla
Mir ist ja erst mal der Ausgangspunkt völlig egal. Also egal, ob boshaftes oder «nur» krankhaftes Handeln vorliegt. Letztendlich lässt sich über so etwas, solange keine persönlichen Kontakte vorliegen, nur mutmaßen. Und bis zu einem bestimmten Punkt sind solche Dinge generell tolerierbar. Und unterstellt man wohlwollend, dass das Handeln aus beiden Anlässen heraus eventuell der Wunsch nach Aufmerksamkeit (Bloggen ist auch nur Eigenmarketing) ist, kann man das auch immer wieder unterstützen. Also ruhig humorvoll sein und soziale Kompetenz beweisen. Wer kein breites Kreuz hat und genügend Humor mitbringt, sollte sich kein eigenes Blog antun. Ist halt so.

Aber ab einem bestimmten Punkt, wenn nämlich offensichtlich einer Seite der Bezug zur Realität verloren geht, müssen diese Menschen doch begreifen, dass sie eben keine Teenager mehr sind und sehr wohl für ihr Handeln Verantwortung tragen müssen. Und sie müssen begreifen, dass das Internet, auch die Blogwelt, keine gesetztesfreie Zone mehr ist. Insbesondere sobald sie vorsätzlich mit ihrem Handeln in Kauf nehmen, anderen Menschen und dem was sie tun in irgendeiner Weise längerfristig Schaden zufügen zu wollen. Egal auf welcher Art und Ebene.

Die Frage ist, wie definiert man für sich Kavaliersdelikt? Da wird jemand, der ein Blog hat und das Internet ebenso als seine Arbeitsplattform (unter Umständen auch völlig losgelöst von seinem Blog übrigens) begreift, dem das «ach so» lustige Handeln einen Imageschaden und möglicherweise messbaren finanziellen Schaden zufügt, schneller den Stecker ziehen als vielleicht Menschen, die sich nur auf privater Ebene im Web begegnen. Was in einem gewissen Maß sehr fatal sein kann, weil das Web nicht vergisst. Sorry, das Internet ist kein Kinderspielplatz. Es gibt Menschen, die versuchen damit Geld zu verdienen auf legale und solvente Weise. Die gehören geschützt. Punkt.

Und an der Stelle rate ich jedem, dessen realer Name aufgrund merkwürdiger Attitüden anderer in den Schmutz gezogen wird, gebt den Leuten, die sich dafür verantwortlich zeichnen, die Chance sich zu verantworten. Dann kann man in gehobener seriöser Runde unter Zeuge über die Probleme reden, die so jemanden beschäftigen. Und dann sieht man weiter.

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