2008-02-20

Ich frage mich,

ob gewisse Regierungsbeauftragte es gebacken bekommen, noch mal ein Gesetz zu verabschieden, dass ihnen nicht später vom Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen wird. Ich meine kompetente politische Leistung im ersten Durchlauf?

Und auch bei dem Urteil (das ist jetzt mal ohne Vorlage aus dem Bundestag) stehen mir kalt die Haare zu Berge, ich wundere dass sich das so wenige bisher zum Thema gemacht haben: Ab sofort müssen nämlich OPFER in Deutschland bei entwendeten und danach benutzten Kreditkarten beweisen, dass sie UNSCHULDIG sind. Obwohl mittlerweile bekannt ist, wie einfach Geheimnummern mit und ohne technische Hilfsmittel ausspioniert werden.

Na, dann überlegt mal schon schön, wie Ihr beweisen wollt, dass Ihr Eure Geheimnummer nicht im gleichen Portemonnaie aufbewahrt habt – oder auf der Karte selbst stehen hattet. Regt sich keiner darüber auf, wirklich merkwürdig.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das letzte Kommunalwahlgesetz un SH ist von 1997. Über 50 Jahre lang hat sich an der 5%-Klausel niemand gestört. Recht ist in Bewegung. vor 20 Jahren hätte das Bundesverfassungsgericht das Kommunalwahlrecht abgesegnet. Mittlerweile hat man gesehen, dass durch die Aufhebung der 5%-Grenze, die Demokratie nicht in Gefahr ist, und sieht es ein wenig lockerer.

Beim Kreditkartenurteil werden doch nur vorherige Entscheidungen bestätigt. Eine Änderung muss der Gesetzgeber angehen. Lobby-Arbeit.

Anonym hat gesagt…

Doch, ich hab mich drüber aufgeregt aber das ändert nix, null, nada. Wurde bei mir abgelegt unter "die ziehen uns eh alle nur noch über den Tisch!" ... im übrigen haben OPFER in Deutschland schon immer die Arschkarte (man entschuldige den Wortwahl, aber es ist wirklich so). Sie werden allein gelassen, vergessen, totgeschwiegen, von Krankenkassen und Versicherungen im Stich gelassen und und und. Wissen tun das viele, was es für die Betroffenen wirklich bedeutet, kaum jemand und wer sich nicht betroffen fühlt, regt sich auch nicht darüber auf. So ist das in Deutschland. Ich bin aber ziemlich sicher, dass irgendwer gegen die Kreditkarten-Geschichte klagen wird, dass geht nämlich an den Geldbeutel und da sind die Leute normalerweise sehr schnell sehr wach und böse.

P.S. Was macht das Auge?

creezy hat gesagt…

@anonym
Ja, beim Kredidkartenurteil wurden nur vorhergehende Urteile bestätigt. Aber irre ich mich oder gilt in Deutschland per se im Strafgesetz die Unschuldsvermutung bis etwas anderes bewiesen werden kann. Bei Opfern indes nicht?

Lobby sind ja hier die Banken. Wie man sieht.

@liisa
Ja, das Thema Opfer in Deutschland ist wirklich ein großes und weites! Wahre Worte. Ich bin so sauer, weil das auch so ein Irrsinn ist: wie willst Du z. B. anhand einer gestohlenen Karte beweisen, dass Du darauf nicht Deine Geheimnummer notiert hast?

Ich werde meine Bankkarte mal fotografieren.

Dem Auge geht es wieder hervorragend, danke der Nachfrage. Fühlte sich den Tag danach noch leicht berührt an, war aber Abends schon nicht mehr rot. Gucken kann ich auch.

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