2007-11-22

Klar. In Deutschland gibt es keine Todesstrafe.

Aber kann man Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, verhungern und verdursten lassen, nicht auch eine gewisse Zeit lang vernachlässigen, hungern und dursten lassen?

Nur solange bis sie anfangen in der Zelle den Mörtel aus den Wänden zu pulen? Ihren eigenen schon vergifteten Urin trinken und die Nägel abbeissen vor Hunger? Oder sie für ein paar Wochen direkt in den Sarg legen mit ausreichender Luftzufuhr? Damit sie wissen wie «gut» es ihr Kind jetzt hat.

Danach kann man sie ja wieder langsam an Haferschleim gewöhnen. Meinetwegen.

Ich kann mich da nur ganz schlecht kontrollieren. Vor allem wenn ich lese, die Eltern seien regelmäßig mit den Hunden gegangen.

10 comments:

Anonym hat gesagt…

Mich bringen "Man habe sich an die vorgegebenen Verfahren gehalten" und "Dass es Lea-Sophie so schlecht gegangen sei, haben sie aber angeblich nicht bemerkt" ebenso in Rage. Das Kind wog keine 8 kg - als Fünfjährige! Verdammt noch mal!

Zitate aus SPON

Maren hat gesagt…

Du sprichst mir aus der Seele. Ich bin der friedfertigste Mensch der Welt,- nur bei Kindesmißhandlung hört bei mir JEDES Verständnis auf. Da könnte ich....und schlimmer. Und wenn es nach mir ginge, dann würden diese Mütter und Väter für den Rest ihres Lebens im Kerker verrotten.

Anonym hat gesagt…

Mir gefällt Dein Vorschlag!

Ansonsten bin ich im Moment echt sprachlos vor Entsetzen und Wut. Einmal über die Täter (Eltern kann man die ja wohl nicht nennen), zum anderen über die Verantwortlichen des Jugendamtes, die allen Ernstes in die Kameras und Mikrophone verkünden, sie hätten sich nichts zu schulden kommen lassen. Vor zwei Wochen wird Lea-Sophie wohl kaum wie das blühende Leben ausgesehen haben! :( Einfach nur grauenhaft!

tyndra hat gesagt…

hier in österreich gibt es auch einige solcher fälle, also einige, die einer breiten öffentlichkeit bekannt wurden.

gerade wenn kinder misshandelt werden, neige ich zu einer definitiv alttestamentarischen meinung.

zynisch finde ich auch die stellungnahmen der behörden, die - hier wie in deutschland - alles korrekt gemacht haben wollen.

Anonym hat gesagt…

So traurig es ist, aber ich stimme dir zu (mehr habe ich nicht zu sagen)

Anonym hat gesagt…

Irgendwie war mir so als wäre Folter in Deutschland auch nicht erlaubt...

Gibt es eigentlich eine historische Referenz, die den Erfolg einer Auge-um-Auge-Zahn-um-Zahn Bestrafung belegt?

creezy hat gesagt…

@spontiv
Die «erprobten» Kontrollmechanismen greifen offensichtlich nicht.

@maren
Mir ist das unverständlich. Wirklich. Das eine Mutter da zusehen kann.

@r|ob
Hoffe ich auch.

@liisa
Die Jugendämter machen es sich schon manchmal erstaunlich leicht. Fast ist einem, als hätten die dafür standardisierte Pressemitteilungen mittlerweile.

@tyndra
Und das Schlimme ist: es wird immer mehr Kindern so ergehen. Und das in einem Teil der Welt, den man wohl nicht als Entwicklungsland bezeichnen kann.

@sebastian
yep.

@dr. sno*
Es geht hier natürlich nicht darum ernsthaft Folter zu befürworten.

Hier geht es um Erschrecken. Um Fassunglosigkeit. Und Entsetzen. Und um Wut. Die Mutter hätte diesem Kind nur das Futter hinstellen müssen, dass sie den Hunden offensichtlich gegeben hat. Da will ich ehrlich gesagt nicht mit logischem Verständnis hinsichtlich einer Bestrafung reagieren müssen. Irgendwann ist auch mal Schluss.

Weißt Du, es gibt auch bei einem Tötungsdelikt in der Grausamkeit Unterschiede. Man kann einen Menschen relativ schnell töten, innerhalb weniger Minuten. Oder man kann ihn qualvoll über Wochen hinweg leiden lassen. Menschen, die verhungern, werden zuerst wahnsinnig. Danach sterben sie erst.

Dieser Fall ist unerträglich. Wir hatten 1981 den Fall Bachmeier. Ich will in keinster Weise Selbjustiz gut heißen – aber das waren veständliche Gefühle und eine nachvollziehbare Reaktion einer Mutter. Das hier, das ist nicht verständlich noch tolerierbar. Diese Mutter wird nicht mal um ihr Kind weinen. Und es ist vor allem ein Tatbestand, der nach Deutscher Rechtssprechung niemals in einem Maß gesühnt wird, wie es eigentlich geschehen sollte.

Die Referenz kann es selbstverständlich nicht geben, weil sie ja nicht legal wäre. Das hat aber auch keine Relevanz hinsichtlich des Deutschen Strafgesetzes. Die hätte eher eine Referenz hinsichtlich der Zahlen wieviele frei gelassene Sexualstraftäter wieder rückfällig geworden wurden, weil der Arzt in seinem Lebenslauf ein «geheilt» mehr verbuchen wollte. Was ein anderes Thema ist.

creezy hat gesagt…

@anonym
Das war es dann. Du bist jetzt draußen.

Anonym hat gesagt…

Natürlich kann man solche Gefühle verstehen, aber ich sehe schon einen direkten Unterschied in dem Gefühl und in der tatsächlichen Anwendung, bzw. den ersten Schritten dorthin.

Es steht für mich natürlich ausser Frage wie abscheulich ein solches Verbrechen ist. Den Unterschied kann man meiner Ansicht nach allerdings nur erwirken, wenn man selber nicht die gleiche Wahl der Mittel anstrebt.

Denn meiner Meinung nach finden sich für die Wirkungsweise der Abschreckung, bzw. deren Versagen genug historische Belege...

creezy hat gesagt…

@dr. sno*
Die tatsächliche Ausführung käme für mich nie in Frage. Das wäre in keinster Weise vertretbar. Udn schon alleine deswegen sinnlos, weil das weitere Fälle von Kindstötung dieser Art nicht verhindern würde. Die, die es schon getan haben, erhalten hoffentlich nie wieder die Chance dafür. Und die, die das noch tun werden, werden nicht davon abgehalten im Vorfeld.

Mir ging's bei dem Post nur darum, meiner ohnmächtigen Wut etwas Raum zu geben. Ich wusste nicht wohin mit ihr.

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