gestern an der Wohnung meiner Mum vorbei gelaufen, um zu sehen, dass die Hausverwaltung sie noch nicht geräumt hat. Nach einem Jahr. Komisches Gefühl im inneren.
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Anonym
hat gesagt…
Schluck. Das ist.... gruselig. Aber mal eine technische Frage: wie kommt das, daß die Hausverwaltung die Wohnung einfach so lässt? Miete zahlt doch da keiner mehr, oder?
@lorelei Die Wohnung gehört zu Liegenschaft des Bundesverteidigungsministeriums und die vermieten die wenigen Wohnungen auf dem Gelände generell nicht mehr weiter.
@maren Yep, das Gefühl dauert noch an.
@sabbeljan Es stehen noch alle Dinge meiner Mutter rum. Ich durfte „offensiv visuell“ nicht daran, wegen der Erbausschlagung.
Wenn man das Erbe ausschlägt, darf man nicht einmal die persönlichen Sachen behalten? Photos etc.? Was für ein beknacktes Gesetz ist das denn schon wieder?
@Lorelei Offiziell darfst Du bei Erbausschlagung Dinge aus der Wohnung nehmen (z.B. Unterlagen um die Hinterlassenschaft zu klären) aber nichts davon veräußern und musst es eigentlich wieder der Erbmasse zurückführen. Wenn man ein Erbe ausschlägt, dann tut man das, weil es vermutlich Gläubiger gibt, die man als Erbe nicht bedienen kann/will. Das ist mindestens der Vermieter, dem nach neuen Mietrecht drei Monatsmieten zustehen. Es gilt, dass aus der Hinterlassenschaft zuerst die Beerdigungskosten bezahlt werden, danach Gläubiger bedient werden. So bleibt nach Abzug der Beerdigungskosten dann nur den Nachlass, um ggfs. Kosten der Gläubiger zu decken.
Und hier sagt das Gesetz klar: Erbe ist in dem Moment angetreten, wenn Du etwas aus der Wohnung nimmst und es veräußerst. Nehme ich z.B. einen Staubsauger, verkaufe ihn und selbst wenn ich das Geld nutze, um einen Teil Beerdigungskosten zu d. Verstorbenen zu begleichen, habe ich das Erbe angetreten.
Ob Du „offiziell“ persönliche Dinge aus der Wohnung nehmen darfst, schlägst Du das Erbe aus, hängt von der Toleranz der Verwalter ab. Tust Du es vorher, stellt sich die Frage, wie willst Du beweisen, dass da nichts von materiellem Wert für den Nachlassverwalter war? Insofern ist man klug beraten, wenn man im Grunde die Finger von allem lässt. Unabhängig davon kann man natürlich mit dem Nachlassverwalter oder wird der gar nicht bestellt mangels Masse, dann als nächstes mit dem Vermieter sprechen, ob man persönliche Dinge aus der Wohnung nehmen darf – nur die Entscheidung trifft nicht der Hinterbliebene. Und Du weißt ja im Vorfeld nicht wie Nachlassverwalter, Vermieter oder andere Gläubiger agieren.
In meinem Fall ist die Situation so, dass es ja noch einen anderen gleichberechtigte Erben gibt in meinem Fall einen seit Jahrzehnten unsichtbaren Bruder, dann darfst Du da eben nicht ran, denn es kann ja sein, dass der sagt „ich trete das Erbe an.“ D.h. ich konnte ja nicht mal zu dem Zeitpunkt dem Vermieter anbieten, ich räume die Wohnung für Euch aus – was ich bei der Größe der Wohnung finanziell in meiner Situation nicht hätte bewerkstelligen können.
Das war alles eine schwierige Situation, klar habe ich persönliche Dinge wie Photos oder die alte verbeulte Rühschschüssel mit der ich groß geworden bin der Wohnung entnommen (die werden ja auch nicht veräußert), aber im Grunde immer so, dass nichts „ausgeräumt“ aussah. Rein rechtlich ist das ein ein ganz schwieriger belastender Balanceakt.
Also z.B. hatte meine Mutter Schubladen voller Medikamente, die haben wir natürlich ordnungsgemäß bei der Apotheke entsorgt. Es waren ja Morphiumtabletten bei. Das machst Du nur mit Zeugen, damit ich im Zweifelsfall als Hinterbliebene, die das Erbe ausschlägt, beweisen konnte, ich habe hier keine Werte entwendet auch wenn hier offensichtlich leere Schubladen sind. Erben oder nicht Erben ist nur Albtraum.
@tyndra Eigentlich nicht. War eben nur eine kleine Familie und die meisten sind früh verstorben. Das mit dem Bruder, naja, ich fürchte das kommt öfter vor als man denkt.
@christine Oh je, ich hoffe das war nicht zu emotional bzw. nahe. Schön ist es ja eh nie …
@Cecie Danke Süße, na wird schon werden. Morgen beginnt die harte Phase Year One. ;-(
«holy fruit salad!» ist ein Ausruf des Erstaunens von meinem alten Freund Robin. Robin ist wiederum der Freund meines alten Kumpels Batman, das ist der mit dem coolen Auto und der ewigen Lebenskrise. Mit beiden bin ich aufgewachsen. Dummerweise tragen beide ab und an Strumpfhosen.
«holy fruit salad!» denke auch ich gelegentlich in Anbetracht meiner kleinen täglichen Erlebnisse.
10 comments:
Schluck. Das ist.... gruselig.
Aber mal eine technische Frage: wie kommt das, daß die Hausverwaltung die Wohnung einfach so lässt? Miete zahlt doch da keiner mehr, oder?
Seltsam. Das ist bestimmt ein sehr komisches Gefühl gewesen. Du schaffst das!
da stehen noch persönliche dinge von deiner mum drin?? verstehe ich nicht. verstehe aber deine komischen gefühle.
@lorelei
Die Wohnung gehört zu Liegenschaft des Bundesverteidigungsministeriums und die vermieten die wenigen Wohnungen auf dem Gelände generell nicht mehr weiter.
@maren
Yep, das Gefühl dauert noch an.
@sabbeljan
Es stehen noch alle Dinge meiner Mutter rum. Ich durfte „offensiv visuell“ nicht daran, wegen der Erbausschlagung.
Wenn man das Erbe ausschlägt, darf man nicht einmal die persönlichen Sachen behalten? Photos etc.?
Was für ein beknacktes Gesetz ist das denn schon wieder?
@Lorelei
Offiziell darfst Du bei Erbausschlagung Dinge aus der Wohnung nehmen (z.B. Unterlagen um die Hinterlassenschaft zu klären) aber nichts davon veräußern und musst es eigentlich wieder der Erbmasse zurückführen. Wenn man ein Erbe ausschlägt, dann tut man das, weil es vermutlich Gläubiger gibt, die man als Erbe nicht bedienen kann/will. Das ist mindestens der Vermieter, dem nach neuen Mietrecht drei Monatsmieten zustehen. Es gilt, dass aus der Hinterlassenschaft zuerst die Beerdigungskosten bezahlt werden, danach Gläubiger bedient werden. So bleibt nach Abzug der Beerdigungskosten dann nur den Nachlass, um ggfs. Kosten der Gläubiger zu decken.
Und hier sagt das Gesetz klar: Erbe ist in dem Moment angetreten, wenn Du etwas aus der Wohnung nimmst und es veräußerst. Nehme ich z.B. einen Staubsauger, verkaufe ihn und selbst wenn ich das Geld nutze, um einen Teil Beerdigungskosten zu d. Verstorbenen zu begleichen, habe ich das Erbe angetreten.
Ob Du „offiziell“ persönliche Dinge aus der Wohnung nehmen darfst, schlägst Du das Erbe aus, hängt von der Toleranz der Verwalter ab. Tust Du es vorher, stellt sich die Frage, wie willst Du beweisen, dass da nichts von materiellem Wert für den Nachlassverwalter war? Insofern ist man klug beraten, wenn man im Grunde die Finger von allem lässt. Unabhängig davon kann man natürlich mit dem Nachlassverwalter oder wird der gar nicht bestellt mangels Masse, dann als nächstes mit dem Vermieter sprechen, ob man persönliche Dinge aus der Wohnung nehmen darf – nur die Entscheidung trifft nicht der Hinterbliebene. Und Du weißt ja im Vorfeld nicht wie Nachlassverwalter, Vermieter oder andere Gläubiger agieren.
In meinem Fall ist die Situation so, dass es ja noch einen anderen gleichberechtigte Erben gibt in meinem Fall einen seit Jahrzehnten unsichtbaren Bruder, dann darfst Du da eben nicht ran, denn es kann ja sein, dass der sagt „ich trete das Erbe an.“ D.h. ich konnte ja nicht mal zu dem Zeitpunkt dem Vermieter anbieten, ich räume die Wohnung für Euch aus – was ich bei der Größe der Wohnung finanziell in meiner Situation nicht hätte bewerkstelligen können.
Das war alles eine schwierige Situation, klar habe ich persönliche Dinge wie Photos oder die alte verbeulte Rühschschüssel mit der ich groß geworden bin der Wohnung entnommen (die werden ja auch nicht veräußert), aber im Grunde immer so, dass nichts „ausgeräumt“ aussah. Rein rechtlich ist das ein ein ganz schwieriger belastender Balanceakt.
Also z.B. hatte meine Mutter Schubladen voller Medikamente, die haben wir natürlich ordnungsgemäß bei der Apotheke entsorgt. Es waren ja Morphiumtabletten bei. Das machst Du nur mit Zeugen, damit ich im Zweifelsfall als Hinterbliebene, die das Erbe ausschlägt, beweisen konnte, ich habe hier keine Werte entwendet auch wenn hier offensichtlich leere Schubladen sind. Erben oder nicht Erben ist nur Albtraum.
ganz schön ungewöhnliche familiengeschichte!
komisch, dass ich das heute lese.
war eben beim notar, um eine erbschaft auszuschlagen.
liebe grüsse
christine
ich denk an dich und drück dich ganz fest - gruselig, ja.
wenn du dich ausreden willst, meld dich.
viele grüsse, silke
@tyndra
Eigentlich nicht. War eben nur eine kleine Familie und die meisten sind früh verstorben. Das mit dem Bruder, naja, ich fürchte das kommt öfter vor als man denkt.
@christine
Oh je, ich hoffe das war nicht zu emotional bzw. nahe. Schön ist es ja eh nie …
@Cecie
Danke Süße, na wird schon werden. Morgen beginnt die harte Phase Year One. ;-(
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Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!
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