2006-01-16

Clever, der Herr Clever



Der Herr Peter Clever, Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit, wünscht sich sehr, dass Hartz-IV-Empfänger künftig erst einmal beweisen müssen, dass sie überhaupt bedürftig sind. Mit der Begründung, erst dann würden falsche Angaben in Anträgen als Betrug gelten und dementsprechend geahndet werden können.

Da stürzen diese vielen kleine Frageteufel auf meine kleine geheime Denk-Ecke in meinem Gehirn ein und halten ihre vielen kleinen penetranten Frageteufelschildchen hoch:

Ein Frageteufel will wissen: 'Was war das eigentlich als Du im Herbst 2004 erstmals den 14-seitigen AGII-Antrag ausgefüllt hast, deine Kontounterlagen vorgelegt hast und ausführlich über deine Vermögensverhältnisse Auskunft gegeben hast? War das nicht der eigentliche Vorgang zur Beweisführung deiner Bedürftigkeit?'

'Ja', zucke ich ratlos mit den Schultern, treudoof dem Frageteufelchen in die Augen blickend: 'das habe ich auch angenommen.'

Der kleine Frageteufel rollt sein Frageteufelschildchen ein, guckt mir mit tiefer Sorgenfalte auf seiner Stirn in die Augen und hält mich vermutlich für ein dummes inkompetentes Etwas in Sachen Beweisführung.

Das nächste Frageteufel fragt ziemlich aufdringlich, 'wie sich eine solche Forderung denn mit dem Grundsatz, 'das ein Jeder vor dem Deutschen Gesetz als unschuldig gelte, solange bis ihm das Gegenteil bewiesen werden konnte', zu vereinbaren sei?'

Ich reisse die Augen auf, meine kleine geheime Denk-Ecke fängt schon an zu glühen.

Hm, denke ich, versuchsweise. 'Wir könnten diesen Grundsatz ja ruhig abändern in 'Jeder Arbeitslose gilt solange als schuldig und als erst einmal nicht bedürftig, bis er das Gegenteil beweisen kann.' Das wäre zwar ein kleiner, dennoch massiver Eingriff in die Deutsche Rechtsprechung, aber besondere Situationen bedürfen nun einmal besondere Maßnahmen.'

Aus dem Auge des Frageteufel sprüht vernichtender Hass in meine Richtung.

Dem cleveren Herr Clever geht es ja bei seiner revolutionären Idee primär um die Bedarfsgemeinschaften. Er möchte, dass die Arbeitslosen künftig beweisen sollen, das sie wirklich nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wenn sie denn behaupten, dass sie in keiner Bedarfsgemeinschaft leben.

Wie beweist man eigentlich einem Amt, dass man etwas nicht tut, von dem das Amt schon aus Kostengründen per se immer ausgehen möchte, das man es doch tut? Anders gefragt, wie beweist man als Alleinlebender, das man keine Bedarfsgemeinschaft mit niemandem bildet, wenn doch Niemand da ist, der das bezeugen kann…?

Vermutlich ist der Verwaltungsaufwand die ganzen Beweislasten zu verwalten, die wir Hartz IV-Empfänger in Zukunft von Anfang an erbringen müssen, so ungleich viel höher, dass alle Sozialkontrolleure aber natürlich auch das interne Verwaltungspersonal um das Zehnfache aufgestockt werden müssen. Das wird der eigentliche Hintergrund dieser Idee sein. Zumal wenn die Idee vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Agentur kommt.

Ja, das muss es sein. Denn sonst würde das Ganze ja gar keinen Sinn ergeben…

…ich gehe jetzt meinen Kopf ins Tiefkühlfach legen.

1 comments:

Anonym hat gesagt…

Dsa wäre ja lustig, wenns nicht so traurig wäre.

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