2010-05-04

Die Diözese Regensburg mahnt ab.

Nachdem Stefan Niggemeier in seinem Blogpost „Wie die Kirche Leute zum Schweigen bringt“ den Sachverhalt geschildert hatte, wie das Bistum Regensburg gegen den Spiegel eine einstweilige Verfügung erwirkte hinsichtlich der Berichterstattung des Magazins zu einem Missbrauchsfall in Viechtach 1999 und die Art und Weise, wie dieser Vorfall im Nachgang seitens des Bistums „geregelt“ wurde, ist nun auch er für seine kritische Berichterstattung abgemahnt worden.

Damit ereilt ihn das gleiche Schicksal wie zuvor bereits Stefan Aigner, Blogautor von regensburg-digital.de, der über diesen Fall gleichfalls berichtete und sich kritisch in „Aufklärung auf katholisch“ über die Handlungsweise des Bistums äußerte.

Warum das Bistum Regensburg ausgerechnet seine Rechtsmittel gegen einen Blogger (Aigner) aus Regensburg und einen in Berlin lebenden Blogger (Niggemeier) über ein (also DAS!) Hamburger Landgericht erwirkt, die Frage lasse ich im Raum stehen.

Es ist mir eine Freude alle Blogbeiträge in chronologischer Reihenfolge zu verlinken. Es ist mir ebenso eine Freude, Euch diese Links so aufbereitet zur einfachen weiteren Nutzung in Euren Blogs zu überlassen. Einfach in den Quelltext und Paste & Copy, denn wie heißt es so schön in einem englischen Kirchenlied: „Joy to the world!“

Wenn das Bistum Regensburg so dermaßen den Mantel des Schweigens über gewisse Vorfälle legen möchte, dann sollten wir Blogger für ausreichend Lüftung sorgen!

Stefan Aigner „Aufklärung auf kaholisch“, 7. März 2010

Stefan Aigner bittet in der Sache der einstweiligen Verfügung gegen Meinungsäußerung um Spenden., 20. April 2010

Stefan Niggemeier „Wie die Kirche Leute zu schweigen bringt.“, 22. April 2010

Stefan Niggemeier „Diözese Regensburg ./. Niggemeier“, 4. Mai 2010

(Es geht hier nicht darum, dass „nur“ ein paar Blogger abgemahnt werden, weil sie mal wieder frei nach Schnauze gebloggt haben. Es geht darum, dass das Bistum in deutsche Journalistenarbeit eingreift, der noch das Recht der Pressefreiheit unterliegt. Davon abgesehen, dass wir auch das Recht haben auf freie Meinungsäußerung.)

4 Kommentare:

Herr Olsen hat gesagt…

Mutige Aktion. Rechtsschutzversichert?
(-;

creezy hat gesagt…

@Herr Olsen
Darauf müssen wir es jetzt mal ankommen lassen. ;-)

fotoralf hat gesagt…

Rechtsschutzversicherung hilft in dem Fall garnix, denn alles, was man mit Vorsatz tut bzw. tun könnte, ist sowieso ausgeschlossen.

Ralf

creezy hat gesagt…

Das sowieso. Aber da ich hier nur einen Sachverhalt beschrieben habe und meine freie Meinung äußere ohne jemanden offensiv beleidigt zu haben oder eine Unterstellung geäußert zu haben (die beschriebenen Sachverhalte sind ja beweisbar), mache ich mir keinen Kopf.

Alles im Rahmen – auch für Hamburger Gerichte.

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