2010-11-22

Die geschlechtliche Ungerechtigkeit des Killens

Zu diesem entzückenden Cartoon fällt mir ein, dass ich kürzlich in einer Talkshow lernte, dass Frauen sehr viel öfter bei Morden an ihrem Lebenspartner eine Heimtücke vor Gericht nachgewiesen bekommen und somit im Urteil (Mord) höher belangt werden, als Männer – die wiederum viel häufiger in Partnerschaftsdisput morden. Warum?

Der Mann killt sofort und ohne Umschweife, weil er eh meistens der Partnerin körperlich überlegen ist und so gilt die Tat maximal als Totschlag im Affekt. Sprich, er prügelt und wenn sie dabei zu Tode kommt, dann hat er das vielleicht gar nicht so gewollt. Da die Frau im frontalen Angriff gegenüber ihres prügelnden Partners selten eine Chance haben wird und dies aus der Vergangenheit wohl bereits schmerzlich erfahren haben wird, kämpft sie in ihrer zugespitzt misslichen Lage nur selten frontal gegen den Partner und entledigt sich seiner eher in einem Angriff von hinten oder nur während er schläft. Und das ist dann per Gesetz Heimtücke.

Da ist das Femininum wieder einmal doppelt gearscht.

Also Ihr Damen, bitte nur kurz vor dem Eisprung oder dem Eintreten der Mensis töten, alternativ unter Einfluss von Schwangerschaftshormonen, das könnte bei Gericht vielleicht noch helfen. Alkohol ist übrigens auch immer eine super Ausrede. (Besser wäre es aber einfach vorher zu gehen.)

2 Kommentare:

Lars hat gesagt…

Klar, Männer prügeln und die Frauen in ihrer misslichen Lage sind die Opfer. Weiß man doch.

Was für eine beschränkte Schwarz-Weiß-Malerei.

creezy hat gesagt…

@Lars
Niemand streitet ab, dass nicht auch Frauen prügeln. Das steht dort oben auch nicht, weil es darum nicht geht. Opfer sind sie alle, wenn sie verprügelt oder getötet werden, das ist jeder, dem körperliche Gewalt angetan wird, oder? Und dabei ist es übrigens scheißegal, wann und wie sie es schaffen sich aus ihrer „misslichen“ Situation zu befreien. Oder? ODER?

Hier geht es um einen Strafakt, der sicherlich aus einer körperlichen Überlegenheit oder Unterlegenheit differenziert angegangen wird, woraus sich eine an sich logische differenzierte Bestrafung ergibt. Das ist schon interessant, so dass man darauf hinweisen darf, oder nicht?

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