Warum muß man eigentlich immer erst zur Zicke werden?
Anschreiben an die C. KG, Ihr Aktenzeichen xyz
Sehr geehrte Frau xyz,
Sie versuchen von mir im Namen der V. GmbH die vom Telefonanschluss meiner Mutter, Vorname Name, unter der Vertragssnummer xyz verursachten Kosten einzutreiben.
Meine Mutter verstarb im Juli 2006. Ihr Todeszeitpunkt wurde von der Gerichtsmedizin zum 21. Juli 2006 bestimmt.
Lt. den Geschäftsbedingungen der V. GmbH tritt die sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Tod des Kunden in Kraft (Absatz Außerordentliche Kündigung, AGB).
Über den Tod meiner Mutter, später auch über die Tatsache, dass ich das Erbe meiner Mutter ausschlagen muss, wurde die V. GmbH von mir schriftlich informiert. In einem der Anschreiben erhielt die V. GmbH von mir die Kontaktdaten des Berliner Nachlassgerichtes T., da mir zum Zeitpunkt noch nicht das Aktenzeichen der Testamentseröffnung und späteren Nachlassauschlagung vorlag.
Die V. GmbH sandte MIR auf mein erstes Schreiben eine mit einer unrechtsmäßigen dreimonatigen Frist angegebene Kündigungsbestätigung und eine Endabrechnung, die sich auf über drei Monate belief, zu. Ein Beileidsbekunden vermisse ich bis heute – andere Unternehmen besaßen darin deutlich mehr soziale Kompetenz. Im Gegenteil, die V. GmbH war geschmacklos genug, die Hoffnung zu formulieren, mich – im Namen meiner verstorbenen Mutter – vielleicht in nächster Zukunft nochmals als Kundin begrüßen zu können.
DAS war äußerst taktlos. Auch dieses einfache Einsetzen meines Namens als neue „Schuldnerin“ des Betrages empfinde ich als sehr zweifelhaft.
Das Setzen einer dreimonatigen Kündigungsfrist war ein willkürlicher Versuch mehr Geld als zustehend einzutreiben und streng genommen nicht legal. Aufgrund weiterer Telefonate und Richtigstellung des Sachverhalts von mir als auch meines Bekannten, erhielt ich später eine Gutschrift über den Betrag vom September – aber weitere Mahnungen für Juli und Augst.
Somit ist die von Ihnen eingesetzte Hauptforderung schon einmal nicht korrekt. Es sind allenfalls die Kosten für den Monat Juli 2006 für den Anschluß in Rechnung zu stellen – und die nur teilweise bis zum 21. Juli.
Darüber hinaus gilt aber immer noch folgender Umstand: ich habe das Erbe ausgeschlagen – was ist daran eigentlich so schwer zu begreifen?
Sie, als auch die V. GmbH möchten vielleicht gerne die Unverschämtheit besitzen mich weiterhin in meiner Trauer zu belästigen, mich mahnen oder mir mit unrechtmässigen Schufa-Eintragungen drohen, aber es bleibt dabei:
Ich habe das Erbe ausgeschlagen! Das lässt sich auch einfach vom Amtsgericht Tiergarten, Nachlassgericht unter dem Geschäftszeichen xyz bestätigen.
Sie schreiben weiter als Druckmittel, es seien nun über mich die Daten bei der C. KG gespeichert. Diese Daten werden von Ihnen aufgrund des Ihnen nun vorliegenden Sachverhaltes wieder gelöscht werden. Und Sie werden mir das schriftlich bestätigen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang dieser E-Mail.
Meine Geduld ist gerade am Ende.
Die Tatsache, dass die V. GmbH sich rechtlich unzulässig und wie ich bemerke, sich auch menschlich unzumutbar bei den trauernden Hinterbliebenen ihrer Kunden versucht zu bereichern, kann ich sehr gerne in den öffentlichen Medien diskutieren lassen.
Mit gedehnt freundlichen Grüßen
creezy
Antwort:
Sehr geehrte Frau creezy,
die Angelegenheit ist somit abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
C. KG