So niedlich, wie sich die Arbeitgeber nun über das Urteil vom Europäischen Gerichtshof zur Arbeitserfassung erzürnen.
Diese Erfassungsmethoden existieren bereits – auch mobil für HomeOffice-Arbeiter. Sie ist in fast jedem Callcenter, auch hierzulande, im Einsatz. Denn wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer kontrollieren und knechten will, dann verlangt er sehr wohl von diesem auf dem Telefon die Tasten für Pause oder Toilettengang, Arbeitsgespräch oder Bildschirmpause bzw. sonstige Rechnerabwesenheit zu drücken. Da findet er das dann gut. Und wehe, jemand braucht über diese Instrumentarien ermittelt für seine Toilettengänge länger als der zugerechnete Durchschnitt, dann gibt es gleich das Gespräch mit dem Teamleiter.
Aber wenn die gleichen Instrumente eingesetzt werden sollen, um des Arbeitgebers Arbeitsbedingungen bzw. an die Arbeitszeit angemessene Gehaltszahlungen zu kontrollieren, dann weinen sie wieder.
Klar.
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