2023-11-29

Echte digitale Berliner Behördenkompetenz … geht rückwärts!

Als das Bürgergeld noch Arbeitslosengeld II hieß, offiziell, gab es in Berlin einen Ausweis, den Berlin Pass. Dieser Berlin Pass ermöglichte es Menschen, die in dieser Stadt von Leistungen wie Grundsicherung, Arbeitslosengeld II leben und Bürgern im Wohngeldbezug, ein ermäßigtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr – das sogenannte S-Ticket – zu erwerben. Darüber hinaus erhielt man mit Vorlage dieses Passes in den staatlichen Museen dieser Stadt freien Eintritt, konnte zu bestimmten Uhrzeiten in den öffentlichen Bädern ermäßigt Schwimmen gehen – und erhielt auch an anderen Stellen die Möglichkeit ggf. vergünstigt Karten im Berliner Kulturgeschehen zu erwerben.

Formal lief das so ab: Man erhielt den Leistungsbescheid der jeweiligen Behörde (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldamt) und ging damit und einem Lichtbild zu dem zuständigen Bezirksamt. Die Mitarbeiter*innen dort pappten das Lichtbild auf ein kleines Stück Papier, klappbar, auf dem bis zu vier Leistungszeiträume abgestempelt werden konnten. Ab dem Moment konnte man sich bei der BVG direkt ein vergünstigtes Monatsticket S kaufen, das nur gemeinsam mit diesem Ausweis gültig war.

Kleiner Hinweis: Leistungsempfänger der Job- und Sozialämter erhalten mit diesem Bescheid direkt auch ein Formular ausgestellt, dass ihnen die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zusichert.

Nie konnte geklärt werden, warum das Prozedere „Berlin Pass ausstellen” nicht auch direkt in den z. B. Berliner Jobcentern geschehen konnte, denn ALG II wurde bekanntlich zum Abbau der Bürokratie eingeführt. Weswegen man auch die Bewilligungszeiträume (anfänglich von den zwölf Monaten der vorausgegangenen Arbeitslosenhilfe) auf sechs Monate verkürzte. In der deutschen Verwaltung glaubt man, die Verdoppelung von Leistungsbescheiden in einem Jahr würde die Bürokratie verschlanken. Das lasse ich so stehen. (Den Irrsinn Irrtum haben sie nach ca. zehn Jahren korrigiert.)

Egal. Alle unterschiedlichen Leistungsempfänger hatten die Möglichkeit, nach Erhalt des Leistungsbescheides sofort zum Bezirksamt zu gehen, sich den Berlin Pass ausstellen zu lassen, um sich sofort ein vergünstigtes Monatsticket zu kaufen – und gut war es.

Berlin Pass Edition 2022-2023

Mit Einführung des Bürgergelds läuft das in Berlin heute … anders. Den Berlin Pass in der Form gibt es nicht mehr.

Man erhält weiterhin den Leistungsbescheid mit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag. (Also Formulare für Dritte zeitgleich mit dem Bescheid versenden, das funktioniert schon praktisch.) Es gibt seit letztem Jahr ein Dokument, die „BVG Kundenkarte S”. Diese wird digital produziert, mit einem Vorlauf von mindestens zehn Tagen.

Hierfür müssen sich Kunden bei der BVG online registrieren (sich also neu persönlich hinsichtlich des Bezuges sozialer Leistungen nackig machen) und ein Passbild hochladen. Es muss ein QR-Code eingescannt werden, der von den Jobcentern auf einem gesonderten Formular zu diesem Zweck versendet wird. Mit Erhalt dieser Karte ist man berechtigt, mit einem Monatsticket S vergünstigt mit der BVG zu fahren. Angeblich soll man mit diesem Ausweis auch vergünstigt in Museen etc. gehen dürfen.

(Dass hier ein Bevölkerungsteil in die Digitalisierung gezwungen wird, denen in den jeweiligen Regelsetzen der Sozialleistung weder der Erwerb eines Computers oder Smartphone zugebilligt wird, ist ein ganz anderes Thema.)

Eigentlich (von datenschutzrechtlichen Fragen abgesehen) eine simple Alternativlösung. Eine Behördenleistung wurde an ein Unternehmen ausgelagert, der Vorgang bis zum Erhalt des finalen Dokuments hat sich aufgrund der Digitalisierung um mindestens zehn und bis zu 14 Tage verlängert. Das kann man … naja finden.

Nun ist es aber so – in einer Zeit, in der jede Person am eigenen Smartphone für die z. B. eigenen Kontaktdaten einen QR-Code erstellen kann, können die Berliner Jobcenter nicht automatisch mit dem Bewilligungsbescheid einen QR-Code erstellen und mit dem Leistungsbescheid direkt an die Kund*innen mitsenden. Weder direkt auf dem Bescheid. Noch gesondert auf einem einzelnen Blatt Papier.

Möchte man die Möglichkeit für sich in Anspruch nehmen bei den Berliner Öffentlichen Verkehrsbetrieben (BVG) das Sozialticket zu erwerben, muss man als das Jobcenter nochmals kontaktieren und um Zusendung eines Formulars bitten auf dem der personalisierte QR-Code vermerkt ist.

Hat man diesen QR-Code dann nach gesonderter Anfrage – wenn es gut läuft 14 Tage später per zusätzlicher Post – erhalten, kann man mit diesem QR-Code online bei der BVG die VBB Kundenkarte Berlin S beantragen.

Aus welchen Gründen auch immer, wird auf jeden Fall schon mal zwei Mal innerhalb dieses digitalen Prozesses zusätzliches Porto generiert – im Vergleich zum früheren Verfahren. Von der zusätzlichen Bindung des Personals … aber auch das gehört sicherlich mit zum neuen Bürokratieabbau.

Nun ganz neue Veränderungen in diesem Verfahren – unter der Leitung eines CDU-Bürgermeisters, der sich im Wahlkampf sehr stark gemacht hatte für die Digitalisierung in Behörden und Abbau von Bürokratie bei eben dieser – heißt das in der Realität:

Angeblich wird das Formular mit dem QR-Code mit dem Bewilligungsbescheid automatisch verschickt – oder wie es bei berlin.de heißt: „Der Berechtigungsnachweis wird in der Regel mit der Bewilligung Ihrer Transferleistung von Ihrer Leistungsstelle automatisch an Sie verschickt.”

Nein. Das passiert nicht.

Denn ab sofort gilt hinsichtlich des Formulares mit dem relevanten QR-Code folgende Regelung: (Und beachtet bitte, wir befinden uns weiterhin im Prozess der Anwendung digitaler Prozesse, die außerhalb von Behörden gemeinhin Prozesse verschlanken und Bürokratie abbauen. Normalerweise.)

Das Formular mit dem QR Code wird von einer eigens hierfür generierten Personalstelle versendet. Und diese Personalstelle ist in diesem Jahr an folgenden Tagen (s. Bild) nur besetzt (oder es wurde nur für diese Tage Druckertinte eingekauft oder kann nur der Pin AG-Boy bestellt werden oder die automatische Formular-Falt-Und-In-Den-Umschlag-Steck-Maschine willig oder what the fuck else – man weiß es halt nicht).
Quelle

Und das heißt dann einfach, bekommst du deinen Bescheid außerhalb dieser genannten Zeiten, hast du halt Pech gehabt, fährst du einen ganzen Monat eben nicht ermäßigt. Also: Gar nicht.

Gleichzeitig mit diesem digitalen Honksinn, wurde auch die Übergangsregelung zum 30.09.2023 aufgehoben, dass man bis man den Ausweis der BVG nach Beantragung (frühestens ca. 10 Tage später, wenn es gu…) in den Händen hält, solange mit dem Bescheid, den es bei sich zu führen gilt, wenigstens übergangsweise ermäßigt fahren zu können.

Trotz aller öffentlicher Kritik gibt es hierzu auch seitens der Berliner Behörden und der BVG keine Bewegung hinsichtlich einer sofortigen Korrektur.

Davon abgesehen, dass ich mich frage, an welcher Stelle bei der Verabschiedung dieses Prozedere der Berliner Datenschutz geschlafen hatte – immerhin müssen sich nun Sozialleistungen beziehende Bürger Berlins in einem Online-Verfahren gegenüber einem dritten Unternehmen als eben solche outen, mit ihrem kompletten Datensptekrum – und warum?

Schlussendlich hat man, warum auch immer, es den Betroffenen dank der Digitalisierung unmöglich gemacht, zeitnah die möglichen Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr für sich in Anspruch nehmen zu können. Selbst wenn das Formular mit dem Zugangscode pünktlich verschickt wird – die Menschen sind immer einen Monat lang nicht in der Lage die Ermäßigungen für sich in Anspruch zu nehmen.

Weil Berlin, die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschlang, einen Sachverhalt digitalisiert hat.

Berlin hat einen Prozess im Bürgergeld-/Grundsicherungsverfahren derart kompliziert digitalisiert, dass zusätzliche Kosten generiert werden, die früher nicht so generiert wurden. Und damit Menschen im sozialen Leistungsbezug vergünstigtes Fahren mit der BVG über einen Monat unmöglich gemacht.

Keine Kommentare: