2014-08-29

Jobcenter Berlin-Mitte

Ich bin seit dem 18.08.2014 seitens der Krankenkasse ausgesteuert worden, das heißt, dann sind 72 Wochen Krankengeldleistung erfolgt und ich muss mich an das Jobcenter wenden, die nun für die Leistungen während der Krankschreibung eintreten. Die Arbeitsagentur für Arbeit tut das nicht, weil man nicht als vermittelbar gilt, solange man krank geschrieben ist.

So habe ich per 18.07.2014 die Unterlagen beim Jobcenter vorgelegt und nachgefragt, wie das weitere Procedere sein wird. Die Antwort: „Da müssen Sie nichts weiter tun, das läuft jetzt automatisch.”

Okay, das hätte mich selbstverständlich hellhörig werden lassen müssen.

Auch das zum 18.08.2014 keine Leistung für den Monat August auf meinem Konto eingegangen ist, hätte mich hellhörig werden lassen sollen, denn normalerweise erfolgen diese Leistungen vorab. Aber da dachte ich noch, okay, die wissen, dass bis zum 15.08.2014 Geld von der Krankenkasse geflossen ist.

Heute ist die bewilligte bezuschusste Leistung, die ich seit der Krankengeldzahlung erhalte – weil das Krankengeld sehr niedrig war – auf dem Konto eingegangen. Ratet welcher Antrag offensichtlich nicht bearbeitet worden ist. Ratet, wer am Montag wieder einmal nicht die Miete bezahlen kann, dank des Jobcenters Mitte.

Wieder einmal heißt binnen zwölf Monate konnte ich dank der Schlampigkeit der dort arbeitenden Mitarbeiter drei Monate gar nicht – also nur mit externen Hilfen – und zwei Mal zu spät meine Miete überweisen.

Wenn man mal überlegt, warum ich krank geschrieben und dass die mich mit diesen Aktionen jedes Mal im Prozess meiner Gesundung zurück an den Anfang schicken …?

Die möchten, dass man sich selbst erledigt, oder?

6 Kommentare:

  1. Hey Liebes, mit ner Umarmung...
    Astrid

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  2. Die Mietzahlungen sollten Sie nicht beunruhigen, da der Bundesgerichtshof bestätigt hat, das fristlose Kündigungen des Mietverhältnisses wegen verspäteter Mietzahlungen durch das Jobcenter, oder durch verspätete Bearbeitung und Auszahlungen direkt an den Antragansteller, nicht rechtens sind.
    BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 64/09

    Eine Notiz an den Vermieter wegen des Problems wäre höflich, ist aber nicht unbedingt erforderlich, aber fair, wenn ein Hinweis erfolgt - sollte der Vermieter eine Baugenossenschaft oder öffentliche Gesellschaft sein, ist es freundlich, weil sie eventuell von dort beratende Hilfe bekommen. Ansonsten dürfte das Jobcenter auch die Kosten für eventuelle wegen Kontoüberziehung nicht ausgeführte Lastschriften übernehmen müssen, was sie aber wahrscheinlich mit Nachdruck nur durch eine anwaltliche Hilfe erreichen dürften. Eine einmalige anwaltliche Hilfe könnte sich für Ihre späteren Kontakte übrigens ebenfalls als hilfreich erweisen, da das in den Akten vermerkt wird, gewöhnlich wird dann dort aufmerksamer gearbeitet.

    Schauen sie auch unter 'Beratung kann helfen', es gibt eine Webseite mit diesem Titel, wo die Hilfe durch Sozialverbände und Gewerkschaften per Beratungsstellen teilweise kostenlos ist.
    Beim Amtsgericht/Sozialgericht eine Beratungskostenbeihilfe beantragen und den entsprechenden Rechtsbeistand aufsuchen - ob die Jobcenter wie bis 2010 noch eine Soforthilfe bei verzögerten Anträgen und verspäteter Auszahlung leisten, entzieht sich meiner Kenntnis, ich wohne nicht in Deutschland, musste aber leider damals 2006-2010 bei einem sehr alten Familienangehörigen derart reagieren, weil eine gewisse Uneinsichtigkeit der bearbeitenden Stelle vorhanden war.

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  3. Ich bin seit einigen Monaten auch 'Kunde' dieser Institution (da wo der Ebola-Fehlalarm war...), vor jedem Zahlungsvorgang steht doch immer ein Bescheid. Logischer Ablauf daher, gleich fragen wie lang die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist (bei mir 2 Wochen laut Flimmer-TV in der Wartezone, hat sich auch so bewahrheitet), dazu ein bis zwei Wochen Zuschlag, dann (nicht zu verwecheln mit der Untätigkeitsbeschwerde, die ja erst nach einer längeren Frist möglich ist) scheinheilig-freundlich argumentativ begründetes Nachhaken per Brief, Fax oder persönlicher Vorsprache, das wäre dann vor ca. 2 Wochen fällig gewesen. Die Terminverfolgung dieser finanziellen Lebensgrundlage ist einfach elementar (mein Vater war Buchhalter...). Oder haben sie trotz neuem Bescheid keine Zahlung erhalten? Falls sie mir jetzt Besserwisserei vorwerfen: ich habe es seit Monaten nicht geschafft, mir nach ersten Abweisungen wegen Überfüllung, 'Patientenaufnahmestop' und solchen Begründungen, einen Facharzttermin (so Richtung Depressionen und noch was anderes) zu besorgen, bis jetzt akzepiert das Amt die Krankschreibung meines Hausarztes.

    Solidarische Grüße von Werner

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  4. bei mir, vergleichsweise harmlos, der wohngeldfolgeantrag. letzte nachricht der zuständigen behörde: Wir sind bemüht ... Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen ... Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. datum: 14.4.14 noch fragen?

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  5. Creezy, lass' dich von diesem Wahnsinn nicht unterkriegen.
    Matchas Post zeigt ja die Rechtslage gut auf.
    Ich weiß, dass man irgendwann des Kämpfens müde wird, aber das ist die Krankheit dieses beschissenen Systems und hat mir dir persönlich nix zu tun.

    Ich schicke eine feste, solidarische Umarmung und wünsche dir Kraft, gut für dich zu sorgen.

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  6. nö, die wollen nicht dass man sich selbst erledigt, zumindest die meisten von denen nicht. die sind nur einfach unterqualifiziert, schlecht bezahlt und überfordert, und kennen sich offensichtlich teilweise selber nicht aus mit den gültigen vorschriften und terminen, wie sich ja immer wieder zeigt. sonst gäbe es ja nicht so viele regressforderungen und nachberechnungen usw.

    nicht persönlich nehmen, auch wenn sich manchmal natürlich der verdacht einschleicht dass man immer wieder "hier" geschrien zu haben scheint, obwohl man ganz bestimmt den mund gehalten hat als da wieder ein wenig unheil verteilt wurde.

    kopf hoch. irgendwie wird das schon alles werden.

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Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!