In einer Klinik in Siegen sind innerhalb von zwei Tagen drei Frühgeborene gestorben, eine Häufung die – wenn es auch oft bei Frühgeborenen lange Zeit um Leben und Tod geht – unüblich ist. Nun wird hinsichtlich der Ursache ermittelt.
Es bleibt nur das Beste zu hoffen.
Interessant der abschließende Absatz im Artikel von spiegel.de, der darüber informiert, was aus den Ermittlungen hinsichtlich der Todesfälle von Neugeborenen in einer Klinik in Mainz im vergangenen Jahr geworden ist. Schnell hatte man damals herausgefunden, dass die Babies infolge von verunreinigten Nährlösungen zu Tode gekommen sind. Die Staatsanwaltschaft indes hat die Ermittlungen eingestellt: „Es konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten fest gestellt werden.”
Es wird sinnvoll sein, wenn so nicht mehr gegen die Klinik bzw. Mitarbeiter der Klinik ermittelt wird. Warum jedoch nicht gegen den Produzenten der Nährlösung ermittelt wird, steht im Artikel nicht.
Oder doch. Die Antwort liegt im Deutschen Verbraucherschutz, den es juristisch nicht gibt.
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