Nach dem Tod meiner Mum empfand ich es als Pflicht die Dienstleister in ihrem Umfeld von ihrem Hinscheiden zu informieren. Als da wären das Versandhaus Quelle als Fernseher und DVD-Player-Lieferant (im März d. Jahres), Yello Strom als Strom- und Versatel als Telefon- und DSL-Dienstleister zu nennen. In den Anschreiben habe ich alle Unternehmen darauf hingewiesen, dass ich das Erbe ausschlage, sie sich aber gerne nach einem Termin X (dem mir bekannten Termin beim Amtsgericht) an mich wenden könnten, zwecks Erfragung des Aktenzeichens.
Quelle sendet mir weder eine Beileidsbekundung, noch fragen sie nach dem Aktenzeichen, noch fragen sie, wann und wo sie die Geräte, die sich nach rechtlicher Lage in deren Eigentum befinden, da sie ja noch nicht vollständig abbezahlt wurden, abholen können. Aber das von Quelle beaufragte Inkasso-Unternehmen fordert mich vierzehn Tage später direkt auf die Summe XYZ umgehend komplett zu begleichen – natürlich unter Addition einer saftigen Bearbeitungspauschale von nur € 90,– und unter Androhung von weiteren Kosten, falls ich nicht umgehend zahle.. Zum Zeitpunkt des Inkassoschreibens – und das möchte ich besonders betonen – war übrigens noch nicht eine einzige Ratenzahlung säumig!
Yello Strom sendet mir eine freundliche Beileidsbekundung und eine Kündigungsbestätigung, und in einem gesonderten Schreiben zusammen mit einer Endabrechnung, die ein geringes Guthaben aufweist, weil sie eine Kontozahlung für den Monat August (der Vertrag endete mit dem Todestag am 21.7.2006) einkalkuliert hatten, die allerdings seitens der Bank meiner Mutter zurück gebucht worden war (das Konto musste ich bis zur Erbausschlagung einfrieren.) Daraufhin schrieb man mir eine Mahnung und behandelte mich von Stund an als die säumige Kundin und drohte mit, na, Ihr kennt das ja sicherlich… Ich habe nie einen Vertrag bei Yello Strom unterschrieben. In meinem Telefon mit der Hotline weise ich auf die Umstände hin und die Tatsache, dass ich weder Yello Strom-Kundin sei, noch verpflichtet bin irgendwelche Aussenstände zu begleichen, weil ich eben nicht Erbin bin. „An dem Tag, als mein Anschreiben eingelesen wurde, sei der Server abgestürzt, deswegen hätten sie keinen Zugriff auf die Daten, ob nicht noch einmal alles schicken könnte…?“
Versatel nimmt meine Nachricht zur Kenntnis und setzt erst einmal die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Ende September aus. Offensichtlich in Unkenntnis ihrer eigenen AGBs, denn auch bei Versatel gilt der Tod des Vertragsnehmers als außerordentlicher sofortiger Kündigungsgrund, und der war nun am 21.07.2006. Natürlich werde auch ich sofort als neue Kundin unter der Kundenummer meiner Mutter angeschrieben. Später schickt man eine Gutschrift aber nur für den Monat September. Gestern schickt man mir eine Mitteilung, der (ja mittlerweile Ende September schon stillgelegte) Anschluss würde nun aufgrund der Zahlungsrückstände Ende des Monats, also November, stillgelegt werden und ich müsse, wenn ich nicht sofort die – nicht mal exakt ausgewiesenen – Aussenstände begleichen würde mit dem Schreiben des befreundeten Inkasso-Unternehmens rechnen. Und mit den zusätzlichen Kosten, Schufa-Eintrag …
Da ich auch Kundin bei Versatel bin, rechne ich fest damit, dass die mir deswegen meinen immer bezahlten Anschluss vermutlich zum Ende des Monats auch gleich mit abschalten werden.
Das Amtsgericht lässt sich natürlich alle Zeit der Welt, mir die notwendige Abschrift bezüglich meiner Ausschlagung des Erbes zu senden – ohne die wiederum diese Firmen mir erst einmal überhaupt nicht glauben möchten. Und mich nervt diese Negativpost sehr und es zieht mich noch weiter runter als die ganze unschöne Situation es eh fabulös schafft. Davon abgesehen, wir reden bei Versatel und Yello Strom von Summen weit unterhalb der € 50,– Grenze.
Bei der GEZ war ich wenigstens so klug, die Sterbeurkunde (meine Mutter war bis Ende 2007 befreit) dort anonym einzureichen. Bei denen ist ja klar wie Kloßbrühe, dass die mit Ablauf der Befreiung mir dann noch 2010 Rechungen stellen würden.
Aber O2, das sei an dieser Stelle auch mal positiv erwähnt, senden mir ein nettes Beileidschreiben und schreiben weiter, sie hätten die ausstehende Restforderung von € 9,– des Handyvertrages einfach ausgebucht.