2014-07-10

Schwarmnichtintelligenz

Die Wohnanlage hier ist so angelegt, dass vier Häuserreihen quer zur Straße stehen, zwischen ihnen sind jeweils Grünflächen angelegt. Die Häusereingänge sind so gebaut, dass diese pro zwei Häuserreihen jeweils zur gleichen Grünfläche zeigen, die Balkone sind dennoch in eine Richtung angebracht. Das heißt unsere Häuserreihe hat Balkon und Eingang auf einer Seite, die gegenüberliegende Seite hat die Balkone zur anderen Seite aber den Hauseingang uns gegenüber liegend. Der Grund hierfür sind die befestigten Wege, die von der Feuerwehr befahren werden können. Die Nachbarn auf der gegenüber liegenden Seite von ihren Balkonen aus gucken auf eine wundervolle Grünanlage, die von technischem Gerät – außer dem Rasenmäher – gar nicht befahren werden kann.

Laut Mietvertrag ist das Befahren dieser Zugangswege nur Sonderfahrzeugen zum Be- und Entladen gestattet – die Zufahrt zum Weg direkt vor meiner Haustür ist durch eine leicht zu öffnende Schranke geregelt, die andere Seite überhaupt nicht eingeschränkt. Seitens der Hausverwaltung gibt es die Erlaubnis für Umzüge vor das Haus direkt vorfahren zu dürfen. Mehr aber auch nicht. Die Grünanlage selbst sieht aufgrund ihrer Anlage weder Parkraum noch Wendepunkt vor. Vor den Zufahrten gibt es übrigens ausreichend anzumietende Parkflächen.

So fährt auf unserer Hausreihe so gut wie nie ein Mieter mit dem Auto vor. Das Gefühl unseren Nachbarn kein Auto vor den Balkon stellen zu wollen, herrscht hier vor. Passiert es, entschuldigt man sich beim Nachbarn, es wird flugs aus- und eingeladen und sofort wieder weggefahren. Aus- und einladen heißt tatsächlich schweres bzw. viel Gewicht vorzufahren, also mehr Umzugs- bzw. Ikeaeinkaufsniveau.

Die uns gegenüberliegende Seite, die für sich gefühlt lediglich vor deren Küchen- oder Schlafzimmerfenster vorfährt, hat, so scheint es, die Lizenz zum Vorfahren dadurch gebucht. Es gilt als schick direkt vor die Haustür zu fahren. Genauso ist es pragmatisch prima in der Grünanlage zu wenden, ist man schon mal soweit vorgefahren, kann man das Auto anstatt es zurück zu fahren und direkt in Sichtweite auf den angemieteten Parkplatz zu stellen, auches alternativ auch in der Grünanlage ein paar Stunden parken. Laut Mietvertrag übrigens komplett untersagt.

Vorgefahren werden dabei Kleinsteinkäufe. Da muss schon mal der leere Balkonblumenkasten aus Plastik vorgefahren werden, also diese Art Schwerstlastumzüge. Seitdem ein neuer Mieter in das letzte Haus der Reihe Häusereingezogen ist, wird in der Grünanlage geparkt, Besuch darf dort grundsätzlich stehen  – auch über Nacht. Problemlos auch zwei Wagen.

Wohlbemerkt in einer Grünfläche, die jedes Jahr vom Hausmeister krampfhaft versucht wird zu begrünen (die so unmögliche Grünpflege findet sich natürlich in unseren Nebenkosten wieder). Und die parken nicht etwa auf dem Rasen, nö, man steht mittenmang der Gebüsche. Da fragt man sich dann schon …?

Natürlich fährt gefühlt jeder dieser Nachbarn allerhöchstens einmal am Tag vor. In der Summe sind es dann aber eben zwölf bis zwanzig Autos am Tag, die da „nur mal kurz parken” immer auf der Rasenfläche, denn man möchte den Fußgänger ja nicht behindern. Vorrangig Sonntags.

So ist mir an einem Sonntag die Hutschnur geplatzt, als morgens ab 7:30 Uhr vorgefahren und mit dem Abstellen begonnen wurde und bis mittags um zwei Uhr zwölf Fahrzeuge durch waren. Davon ein Fahrzeug mit einem echten Umzug beschäftigt. Auf unserer Seite. So informierte ich die Nachbarn höflich schriftlich darüber, dass das was sie dort tun, so nicht im Mietvertrag vorgesehen sei und eher das Gegenteil dort beschrieben ist. Ich wies höflich darauf hin, dass es eigentlich keinen Grund gibt, den Nachbarn am Wochenende vor deren Balkone Autos hinzustellen – wenn hierfür gar keine Fläche vorgesehen ist, das man darüber nachdenken könne, dass die Masse die Störung ausmacht. Dass alle für die Instandhalten der Grünfläche bezahlen müssen, man generell die Arbeit des Hausmeisters respektieren könne. Dass sicherlich kein Nachbar etwas dagegen hat, wenn gehbehinderte Nachbarn direkt vor der Haustür abgeholt werden, der Rest aber schlicht nicht gestattet und zudem nachbarschaftlich wenig sozial sei.

Resultat: nachbarschaftliches Arschlochschulterzucken und weitere Fahrzeugpräsenz über Gebühr. Ich sage mal, man konnte ein gewisses „jetzt erst recht” im Habitus unterstellen.

Gespräche mit den Nachbarn haben gezeigt, dass mich das nicht als einzige Person ärgert. Also habe ich den Hausverwalter per e-Mail angesprochen. Andere Mitbewohner offensichtlich auch, einige haben sogar Fotos geschickt. Wie er mir gestern am Telefon mitteilte. In dem gleichen Gespräch in dem er erzählte, dass man mit dem Vorstand sich die Situation vor Ort angeguckt hätte, ziemlich pissed sei und jetzt Poller vor die Auffahrten kämen, die dann eben nur noch die Feuerwehr bewegen könne.

Jetzt wird also wegen ein paar rücksichtslosen bequemen Idioten, die meinen, Regeln in einem Mietvertrag nicht anerkennen zu müssen, eine Situation geschaffen, die den Menschen, die wirklich auf kurze Fußwege aus altersbedingten gesundheitlichen Gründen angewiesen sind, das Leben nicht leichter macht.

Ich sag's ja immer: Rücksichtnahme ist eigentlich Dein Freund.

1 Kommentare:

Renate hat gesagt…

Vermutlich sind genau diese Nachbarn Menschen, die sich umgekehrt über alles und jeden aufregen. Ich hab auch so einen hier im Haus. Selbst völlig rücksichtslos, hämmern, bohren, klopfen zu unmöglichsten Zeiten, aber umgekehrt nur Rummeckern und Forderungen stellen.

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Fröhlich sein, freundlich bleiben und bitte immer gesund wieder kommen!