2007-11-14

Verfassungsbeschwerde bis 19.11.2007 einreichen

Sie haben sich als Teilnehmer/in an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten angemeldet. Die Verfassungsbeschwerde kann eingereicht werden, sobald das Gesetz den Bundesrat passiert hat, vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden ist und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Damit ist im Laufe des Monats Dezember zu rechnen.

Falls Sie sich bisher nur elektronisch registriert haben, die schriftliche Vollmacht aber noch nicht ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und abgeschickt haben, beachten Sie bitte, dass Registrierungen und Vollmachten nur noch bis zum 19.11.2007 (Poststempel) angenommen werden. Hier können Sie die erforderliche Vollmacht ausdrucken.


Also wer noch will, noch nicht hat, die Tage rasen ja nur so … Montag ist Deadline.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und was soll das bringen, dass tausende Leute einen Anwalt beauftragen? Absolut unnötig, da das Verfassungsgericht sowieso über ausgewählte Beschwerden entscheidet. Mit der Aktion will sich offensichtlich der Anwalt ins Gespräch bringen und über das gemäß Standesrecht verpflichtend einzufordernde Honorar ist er bestimmt auch nicht traurig.

creezy hat gesagt…

Das bringt im Endeffekt eine Zahl. Und zwar eine Zahl von deutschen Bürgern, die mit Teilnahme an der Sammalklage in einer (hoffentlich sehr großen) Menge x deutlich machen, was sie von dem Gesetzbeschluss halten. Und diese Zahl wird mehr Gewicht haben als z.B. Angaben zu Demonstrationsteilnehmern, die gerne von Medien runtergerechnet werden. Eine große Masse demonstriert Meinung immer deutlicher und lauter als eine kleine.

Dein Honorar-Einwurf – mit Verlaub – hätte mit ausführlicher Kenntnisnahme der dazugehörigen Texte auf «Stoppt die Vorratsdatenspeicherung» eigentlich nicht kommen dürfen.

Der Vorwurf «der Anwalt will sich offensichtlich bla bla …[…]» Ja, und? Erst einmal muß der Name von dem Mann natürlich veröffentlicht werden im Zusammenhang mit dem Aufruf, das ist rein rechtlich geregelt. Zum anderen gehen mir diese ewigen «Marketing-Phobiker» echt auf den Wecker. Hast Du Dir mal überlegt, was der Mann für'n Image-Schaden hat, wenn die Klage nicht in unserem Sinne erfolgreich beurteilt wird?

Also Skepsis in allen Ehren – aber die Dinge haben immer zwei Seiten und die Kehrseite birgt oft ein viel größeres Risiko.

Anonym hat gesagt…

@kulinaria katastrophalia

(1) Einem Anwalt steht es sehr wohl frei, auf das Honorar zu verzichten.

(2) Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit genau einer Beschwerde auseinandersetzen, die, wie du nach Lektüre einschlägiger Seiten sicherlich wissen wirst, von sehr vielen Menschen erhoben wird. Insofern besteht gar kein Bedarf seitens des Gerichtes, eine Beschwerde aus vielen auszuwählen.

(3) In den restlichen Punkten kann ich Frau creezy nur beipflichten.

Anonym hat gesagt…

Fürwahr -- es ist schon bemerkenswert wie auf einen inhaltlichen Einwurf reagiert werden kann. Der Hinweis zur verlinkten Seite geht völlig fehl, wenn der dort vermerkte Inhalt eben rein gar nichts zur angesprochenen Frage beiträgt.
Erst einmal (nur damit sich das nicht festfrisst): Es gibt KEINE verfassungsgerichtlichen Sammelklagen (übrigens auch keine verwaltungsrechtlichen)! Es gibt nur mehrere Verfassungsbeschwerden, die hier gezielt eingesammelt werden. Ein Anwalt, der darüber nicht genaustens aufklärt, disqulifiziert sich selber und der Vorwurf sich Mandanten an Land zu ziehen muss sich dann schon gefallen gelassen werden (so unangenehm es auch ist dazuzugehören).

Für eine Verfassungsbeschwerde fallen zwar nur bei Mißbrauch Verfahrenskosten an, aber dennoch die Vergütung für einen beauftragte/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Und tatsächlich existieren für die Rechtsanwaltsvergütung sogar gesetzliche Regelungen. Das RVG ist dabei maßgeblich für die Berechnung. Für eine Verfassungsbeschwerde stellt § 37 II 2 RVG fest: "Der Gegenstandswert ist unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen; er beträgt mindestens 4.000 Euro."
Und da grundsätzlich NICHT auf eine gesetzlich festgelegte Gebühr verzichtet werden darf, wird diese dementsprechend auch fällig (§ 49b I BRAO: " Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht"). Die gesetzliche Regelung soll dabei sinnigerweise verhindern, dass mit Dumpingpreisen hausieren gegangen wird. RechtsanwältInnen müssen deshalb diese Kosten auch einfordern, sollten sie nicht leichsinnig ihre Zulassung aufs Spiel setzen wollen.
Die ganze Kampagne vermag zwar Öffentlichkeit zu erzeugen, aber anscheinend auch Leichtgläubigkeit in den Reihen der umworbenen UnterstützerInnen. Dabei ist der Umstand, dass Probleme an das Verfassunsgericht delegiert und dort für lösbar gehalten werden sogar noch ein ganz anderes Problem. Offensichtlich besteht aber seitens der Organisatoren auch keine Interesse, eine umfassende Aufklärung zu betreiben.
Übrigens - auch wenn in Gerichtsfilmen die anwaltliche Vertretung die Hauptrolle spielt - entscheidet über Erfolg und Mißerfolg der Beschwerde nur das Gericht ;-)

creezy hat gesagt…

@kulinaria
Der Hinweis zur verlinkten Seite geht völlig fehl, wenn der dort vermerkte Inhalt eben rein gar nichts zur angesprochenen Frage beiträgt.

Das tut mir jetzt leid. Nun bist Du ja noch offensichtlich - zumindest als kommentierende Person frisch – auf diesem Blog aber ich darf Dir versichern, ich habe ausschließlich sehr kluge, im übrigen technisch kompetente Leser, die dem üblichen Aufbau einer Homepage klug und besonnen folgen können und aus jedem Deeplink heraus das Licht der informativen Websonne entdecken – sofern sie das wollen und sich Informationen aneignen möchten. Meine Leser können das. Ich weiß das! Ich vertraue denen da komplett.

Gibt es irgendetwas, was Dich daran zweifeln lässt? Oder bist Du jetzt pissed, weil ich – da es sich in dieser Woche um Post 2 zu diesem Thema in diesem Blog handelt – ich nicht jeden Link der Homepage Vorratsdatenspeicherung einzeln mehrfach verlinke? Mache ich gerne, bei Bedarf. Führe ja ein Serviceblog!

Was nun die Kostennote eines Anwalts angeht, ob die nun gestellt wird, beglichen wird oder nicht – sorry, denkst Du nicht, das ist hier der falsche Ort das zu diskutieren? Die Homepage definiert sehr deutlich, welche Kosten auf den einzelnen zukommen und welche nicht. Inwieweit nun die AK Vorratsdatenspeicherung ihre Regelungen mit dem Anwalt getroffen hat, ob/wie/wann seine Arbeit komplett/teilweise oder nicht aus Spenden finanziert wird, das zu hinterfragen und zu diskutieren steht Dir frei. Dort am Ort des Geschehens. Denn nur die können Dir dazu Auskunft geben. Wie jedem anderen mündigen Bürger, der u. U. seine Frage bezüglich einer finanziellen Regelung über das was dort kommuniziert wird hinaus beantwortet bekommen möchte, das frei steht. Auch den Lesern meines Blogs, die wiederum – ich wiederhole mich – kluge, lebens- und rechtserfahrene Menschen sind und für sich selber sorgen können.

Ich kann Dir aus dem Hut mindestens drei große Unternehmen der Kommunikationsbranche nennen, die mit einem Schulterzucken aus eigenem wirtschaftlichen Interesse heraus die Kosten aus der Portokasse für die Sammelbeschwerde alleine mit einem Handkuss hinlegen werden, weil es sie allesamt deutlich günstiger kommt als die notwendigen technischen Anschaffungen, die sie das zu verabschiedene Gesetz sonst nämlich kosten wird.

Mit Verlaub, Du diskutierst hier in diesem speziellen Punkt der überhaupt nicht relevant ist.

Übrigens - auch wenn in Gerichtsfilmen die anwaltliche Vertretung die Hauptrolle spielt - entscheidet über Erfolg und Mißerfolg der Beschwerde nur das Gericht

Sicher das es nicht die Pathologen sind, die die Kriminellen immer festnehmen? ;-)

Anonym hat gesagt…

Da wird ein Produkt zum Kauf angepriesen, so ein Waschmittel, das den Pullover nicht nur mit einer Packung weiß wäscht, sondern die gleiche Wirkung mit der tausenfachen Menge bewerkstelligen will. Gut, dass für kompetente VerbraucherInnen auch gleich diese Verbraucherinformation, das alles seine Richtigkeit habe, aufs Paket gedruckt wird. Dann muss es ja stimmen.
Aber die kompetente LeserInnenschaft soll nicht über Gebühr strapaziert werden mit zuviel Nachdenken, es wird nicht weiterkommentiert (Wiederholungen sind eh ermüdend), war sowieso nur Zufall auf diesem Blog gelandet zu sein und dies kam auch nur per link von der Diskussion in einem anderen Blog zustande, wo mitdiskutiert wurde, ob Fettstückchen in die Blutwurst gehören oder nicht. Aber amüsant ist beides allemal ;-)

Anonym hat gesagt…

Dein Vergleich hinkt so sehr, dass es streng genommen schon gar kein Vergleich mehr ist. Und er offenbart zudem, dass du das Grundprinzip der Aktion nicht verstanden hast. Schade.

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